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Schüler muss Hochbegabtenklasse verlassen: "Feder­füh­rend am Mob­bing betei­ligt"

04.08.2017

Kind liest den Klassenchat (Symbol)

 © Brian Jackson - stock.adobe.com

Das VG Ansbach hat entschieden, dass ein Neuntklässler, der einen Mitschüler gemobbt hat, zu Recht aus einer Hochbegabten- in die Parallelklasse versetzt wurde und damit keine Begabtenförderung mehr erhält.

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Weil er einen Mitschüler gemobbt hat, ist ein Gymnasiast zu Recht aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse versetzt worden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach, wie jetzt bekannt wurde (Urt. v. 18.07.2017, Az. AN 2 K 17.00250).

Der Neuntklässler war nach Überzeugung des Gerichts "in federführender Art und Weise an dem Mobbing beteiligt". Dies belege unter anderem der Chat-Verlauf des Klassenchats. Der Schüler habe zudem im Unterricht zu seinem Mitschüler gesagt: Wäre er mit dem getöteten Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in einem Raum eingesperrt, müsse man ihn statt Osama bin Laden erschießen. Angesichts des "erheblichen Fehlverhaltens" des Schülers sei die Versetzung verhältnismäßig gewesen, auch wenn der Gymnasiast damit die Förderung in der Hochbegabtenklasse verloren hat. Laut dem Schulleiter hatte es in der Hochbegabtenklasse seit der Versetzung des Schülers keine nennenswerten Probleme mehr gegeben.

Der Gymnasiast war im Februar in eine Parallelklasse versetzt worden. Er sagte, die Äußerungen gegenüber seinem Mitschüler seien nicht ernst gemeint gewesen. Hätte er gewusst, wie sehr der gemobbte Schüler gelitten habe, hätte er sich geändert, so der Schüler. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden müsste.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Schüler muss Hochbegabtenklasse verlassen: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23803 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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