Druckversion
Friday, 24.03.2023, 13:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verwaltungsgerichtshof-bayern-20ne213012-2g-regel-gilt-nicht-fuer-spielwarenlaeden-spielzeug-geschaeft-taeglicher-bedarf-kinder-corona/
Fenster schließen
Artikel drucken
46998

VGH Bayern: 2G-Regel gilt nicht für Spiel­zeu­gläden

20.12.2021

Ein Kind mit Maske steht vor einem Regal in einem Spielwarenladen.

Ein Kind mit Maske steht vor einem Regal in einem Spielwarenladen. (c) anoushkatoronto/stock.adobe.com

Jedes Kind würde dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sicherlich zustimmen. Dieser entschied heute, dass Spielwarenläden zum täglichen Bedarf gehören. Was für Erwachsene Schnittblumen oder Bücher seien, sei für Kinder Spielzeug.

Anzeige

Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am vergangenen Freitag entschieden (Beschl. v. 17.12.2021, Az. 20 NE 21.3012). Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte "zur Deckung des täglichen Bedarfs". Wie der VGH am Montag mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab - aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei.

Denn die Staatsregierung hatte als Ausnahmen von der 2G-Regel einerseits Läden der eindeutig notwendigen Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken aufgezählt - andererseits aber auch Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe, die nicht zur täglichen Grundversorgung gehören.

"Wie Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte für Erwachsene"

Für Kinder aber hätten Spielzeugläden - zumal in der Weihnachtszeit - mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte, erklärten die Richterinnen und Richter nun. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung und forderte ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüften jetzt, ebenfalls Klage einzureichen. 2G und Lockdowns im Einzelhandel seien "ein Irrweg", sagte BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. So erwirtschafteten etwa Spielwarenhändler im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.

dpa/ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH Bayern: 2G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden . In: Legal Tribune Online, 20.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46998/ (abgerufen am: 24.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Wie kann ein gutes Epidemiegesetz aussehen? - Wenn die nächste Pan­demie kommt
  • BayObLG bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung - "Impfen macht frei" ver­harm­lost den Holo­caust
  • Waterloo für europäische Automobilindustrie? - Auch bei Fahr­läs­sig­keit Scha­dens­er­satz im Die­selskandal
  • Debatte nach Tötung durch Minderjährige in Freudenberg - DAV und NRV gegen Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters
  • OVG NRW zum ersten Lockdown 2020 - Rück­for­de­rung von Corona-Sofort­hilfen war rechts­widrig
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Kinder
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
TopJOBS
Voll­ju­rist*in (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) - Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry

White & Case , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry ...

White & Case , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht in Düs­sel­dorf

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Kreis­ge­schäfts­füh­rer (m/w/d)

Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. , Bad Wald­see

Voll­ju­rist*in (m/w/d)

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität , Bonn

Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für das öf­f­ent­li­che Wirt­schafts­recht ...

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Ber­lin

Sach­be­ar­bei­te­rin / Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ver­ga­be und Haus­halt ...

Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) , Karls­ru­he

Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Die Kasse im Fokus der Außenprüfung

24.03.2023

Baurechtswoche: Aktuelles Architektenrecht

24.03.2023

21. Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeitstagung

24.03.2023, Hamburg

Wege zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Umwelt- und Planungsrecht

30.03.2023, Leipzig

ESG-Compliance

28.03.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH