Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 01:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vergesellschaftung-enteignung-berlin-wohnung-wohnungsbau-unternehmen-konzern-deutsche-wohnen-senat-wegner-giffey
Fenster schließen
Artikel drucken
52579

Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen: Ber­liner Senat läutet Vor­stufe zur Vor­stufe ein

28.08.2023

Demonstration für eine Vergesellschaftung von Berliner Wohnungsunternehmen

"Vergesellschaftung jetzt", forderten Demonstranten vor dem Roten Rathaus nach Vorstellung des Berichts der Expertenkommission am 28. Juni. Doch der Senat hat es nicht eilig. Foto: picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Die Mehrheit der Berliner will sie und die Expertenkommission hält sie für zulässig: eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Dafür braucht es ein entsprechendes Gesetz, doch der Senat will vorerst nur ein Rahmengesetz erlassen.

Anzeige

Der schwarz-rote Berliner Senat will in Kürze damit beginnen, einen Rechtsrahmen für die Vergesellschaftung von Unternehmen zu erarbeiten. Der Senat werde sich dazu innerhalb der nächsten zwei Wochen zu einem Auftakttreffen zusammenfinden, kündigte der Senator für Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses an.

In den ersten Schritten werde es um den Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess und um die Struktur des geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetzes gehen. An dem Verfahren seien mehrere Senatsverwaltungen beteiligt, die Federführung werde bei der Finanzverwaltung liegen.

Bei einem Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Da die damals amtierende, im Zuge der Neuwahl im Februar 2023 wieder abgewählte Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) Zweifel an der juristischen Machbarkeit hatte, setzte der Senat eine 13-köpfige Expertenkommission ein, um das Vorhaben zu prüfen. Nach gut einjähriger Beratung kam die Kommission in ihrem im Juni vorgestellten Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass eine solche Vergesellschaftung verfassungsrechtlich möglich wäre.

Rahmengesetz soll Vorab-Prüfung durch das BVerfG ermöglichen

Demnach ermöglicht das Grundgesetz (GG) dem Land Berlin, die Vergesellschaftung von Grund und Boden in einem Gesetz zu regeln. Eine solche bedeutet gemäß Art. 15 GG die Überführung größerer Boden- und Sachbestände in "Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft". Hier steht die nach einem möglichen Eigentumsentzug (der nicht zwingend ist) die am Gemeinwohl orientierte spätere Nutzung im Fokus. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Enteignung gemäß Art. 14 Abs. 3 GG, welche zwingend mit einem Eigentumsentzug verbunden ist und sich nur auf einzelne, konkret benannte Sachen oder Rechte bezieht.

Wie bei der Enteignung sind die von einer Vergesellschaftung betroffenen Unternehmen für die ihnen entzogenen Rechtspositionen zu entschädigen, so fordert es Art. 15 S. 2 GG. Die Entschädigung darf laut dem Mehrheitsvotum der Expertenkommission unterhalb des Verkehrswertes der Immobilien liegen. Dies sei weder unverhältnismäßig noch sei die Grenze von 3.000 Wohnungen willkürlich.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD im April darauf verständigt, im Fall eines solchen Votums ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erarbeiten. Darin soll es unter anderem um Kriterien für eine Vergesellschaftung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehen, zudem um die Entschädigung. Im Fokus des Gesetzes steht also nicht allein der Bereich Wohnen, sondern zum Beispiel auch die Energie- oder Wasserversorgung.

Die Idee ist, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft tritt. So soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorher überprüft. Damit will der schwarz-rote Senat eine Panne vermeiden wie diejenige, die Rot-Grün-Rot beim Mietendeckel-Gesetz erlebt hatte: Der war schon in Kraft getreten, als die Richter in Karlsruhe ihn im April 2021 doch noch für verfassungswidrig erklärt hatten.

Anzeige

Ist der Wille des Volkes umsetzbar?

Die Initiatoren des Volksentscheids dagegen halten die Ausarbeitung einer Rahmengesetzes für eine Verschleppungstaktik. "Der Umgang mit dem Volksentscheid ist demokratieschädigend", sagte Isabella Rogner vom Bündnis "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" und verwies auf den Umstand, dass seit dem Volksentscheid bald schon zwei Jahre vergangen sind. Nach dem Votum der Expertenkommission müsse auch dem Letzten klar sein, das eine Vergesellschaftung möglich, notwendig und das beste Mittel gegen die Wohnungskrise sei. "Wohnraum ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt." Dieser Auffassung schlossen sich Ausschussmitglieder von Linken und Grünen an.

Maren Kern, Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), hielt dagegen. Aus ihrer Sicht dürfte eine Vergesellschaftung von Wohnraum wegen hoher Entschädigungszahlungen entweder unfinanzierbar oder aber verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Nach der Arbeit der Expertenkommission seien außerdem viele konkrete Fragen eines solchen Vorgehens ungeklärt, sagte Kern im Ausschuss. Ein Beispiel seien Kredite, die Banken im Falle einer Eigentumsübertragung der Wohnungen kündigen könnten.

"Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungen in einer neuen Gesellschaft zu Wunschmieten ist wirtschaftlich nicht darstellbar", gab Kern weiter zu bedenken. Denn auch ein neuer Eigentümer – diskutiert wird über eine Anstalt öffentlichen Rechts – müsse wirtschaftlich arbeiten. Und: "Durch Vergesellschaftung ändert sich nichts am Wohnungsangebot in Berlin."

Die Vorsitzende der Expertenkommission, Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), berichtete im Ausschuss via Videoschalte noch einmal über die Arbeit des Gremiums. Sie betonte, dass es dabei um die juristische Klärung diverser Fragen ging und nicht um politische Schlussfolgerungen, die sich daraus ergeben.

dpa/mk/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52579 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • BVerfG
    • Grundrechte
    • Mietwohnung
    • Verfassung
Hände halten einen Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln. Hintergrund ist unscharf. 03.09.2026
Mietvertrag

OLG Zweibrücken:

Mann kann nicht in gekün­digter Woh­nung von Ex-Part­nerin bleiben

Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.

Artikel lesen
AfD-Mann Hans-Thomas Tillschneider, Sachsen-Anhalt 02.09.2026
Kultur

Kulturpolitische Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt:

Patrio­tismus als will­kür­li­ches Herr­schafts­in­stru­ment

Bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt tritt die AfD mit einer "patriotischen" Kulturpolitik an. Sie will "antideutsche" Kunst nicht mehr fördern und fordert ein Bekenntnis zur Kulturnation. Marvin Klein hält die Pläne für verfassungswidrig.

Artikel lesen
Teilnehmer demonstrieren während einer Kundgebung des DGB und des Mietvereins zu Hamburg gegen Sozialabbau und für einen starken solidarischen Sozialstaat sowie für bezahlbares Wohnen. 01.09.2026
Mietrechtsreform

Mietrechtsreform auf dem 75. Deutschen Juristentag:

"Sozial­ver­mie­tungspf­licht statt Miet­p­reis­b­remse"

Vorschläge, wie das Wohnen bezahlbar bleiben kann, haben nicht nur in Wahlkampfzeiten Konjunktur. Auch auf dem anstehenden Juristentag steht das Mietrecht im Fokus. Ein Gespräch mit dem Mietrechtler Markus Artz über notwendige Reformen.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Siegmund bei einer Veranstaltung auf der Bühne, im Hintergrund ein Plakat, das ebenfalls Siegmund zeigt. 29.08.2026
Podcast

Sachsen-Anhalt / KI an Unis / Fall Kavala / Weihnachtsbaum:

AfD vor Wahl­sieg in Sachsen-Anhalt: Justiz auf Linie?

Kann die AfD in Sachsen-Anhalt die Justiz auf ihre Linie bringen? Wie viel KI darf in die juristische Hausarbeit? Die Türkei brüskiert den EGMR – was muss jetzt passieren? Und: der Gärtner mit dem Weihnachtsbaum. LTO-Podcast, Folge 67.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) und Wahlprogramm-Architekt Hans-Thomas Tillschneider auf einer Wahlkampfveranstaltung, 21.08.2026. 29.08.2026
AfD

AfD winkt Sieg bei Landtagswahl:

So gefähr­lich wäre eine AfD-Regie­rung in Sachsen-Anhalt

Bürgerwehren, Sonderklassen für Flüchtlingskinder, Öffentlich-Rechtliche abschaffen: Mit diesen Forderungen tritt die AfD in Sachsen-Anhalt an. Welcher Schaden droht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Artikel lesen
Stefanie Hubig bei einem Beusch beim FSV Mainz 05. 19.08.2026
Mietwohnung

Änderungen im Mietrecht:

Hubig will Einbau von Kli­ma­an­lagen erleich­tern

Hitzesommer werden häufiger, Klimaanlagen für viele Mieter attraktiver. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will deshalb das Mietrecht ändern, denn wer in einer Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen möchte, trifft derzeit auf viele Probleme.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH