Eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen ist gescheitert. Die obersten Richter sehen im Berechnungsverfahren des Landes für die milliardenschweren Zahlungen keinen Verfassungsverstoß, sagte Gerichtspräsident Joachim Lindner am Mittwoch in Weimar.
Bei der Klage vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) ging es um den Finanzausgleich des Jahres 2010 zwischen Land und Kommunen. Er sah als Ausgleichsbetrag für die Kommunen mehr als 2,2 Milliarden Euro vor. Auf dem Prüfstand stand unter anderem das Berechnungsmodell des Landes für seine Zahlungen. Diese müssen sich an den tatsächlichen Kosten der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben orientieren.
Die milliardenschweren Zahlungen des Landes an die Kommunen sorgen seit Jahren für Streit und politische Auseinandersetzungen. Die FDP hatte sich von dem Urteil mehr Transparenz und Rechtssicherheit erhofft.
Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner hält den bisherigen Umgang Thüringens mit den Städten und Gemeinden für unredlich. Diese hätten einen Investitionsstau, weil ihnen das Geld fehle. Bergner hoffte auf ein Urteil, dass das Land zum Handeln zwingt.
Dem kamen die Richter nicht nach.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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VerfGH Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4701 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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