Druckversion
Donnerstag, 6.08.2026, 21:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verfgh-berlin-15421-verhandlung-vorlaufige-einschaetzung-wahlchaos-pannenwahl-berlin-wiederholung-moeglich
Fenster schließen
Artikel drucken
49756

VerfGH zur "Pannenwahl" 2021: Muss die Ber­liner Abge­ord­ne­ten­wahl kom­p­lett wie­der­holt werden?

von Annelie Kaufmann

28.09.2022

Vor der Freien Universität Berlin, in der wegen des Andrangs verhandelt wird, stehen Menschen in einer Schlange.

Vor der Freien Universität Berlin stehen Menschen in einer Schlange. Hier verhandelt am Mittwoch das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Berliner "Pannenwahl". Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die chaotischen Wahlen zum Abgeordnetenhaus - und hält auch eine vollständige Wiederholung der Wahl für möglich. So jedenfalls die vorläufige Rechtseinschätzung.

Anzeige

Zu Beginn der Verhandlung im großen Hörsaal der FU Berlin zeigt sich, dass es für alle Berlinerinnen und Berliner spannend wird: Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs (VerfGH), Ludgera Selting, machte deutlich, dass der VerfGH eine vollständige Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen für möglich hält. 

Der VerfGH betonte zu Beginn der Verhandlung, es sei unmöglich, das genaue Ausmaß der Wahlfehler zu ermitteln. Die Niederschriften der 2.256 Wahllokale zeigten jedoch, dass es be den Wahlen am 26. September 2021 flächendeckend zu chaotischen Zuständen gekommen sei. Man gehe davon aus, dass die dokumentierten Wahlfehler nur "die Spitze des Eisbergs" seien, so Selting.

Schon die Vorbereitung sei nach den bisherigen Erkenntnissen des VerfGH fehlerhaft gewesen. So seien Wahllokale nicht ausreichend mit Wahlkabinen und Wahlzetteln ausgestattet gewesen. Hinzu kämen zahlreiche schwerwiegende Fehler am Wahltag selbst, viele Menschen hätten wegen langer Schlangen, fehlender oder ungültiger Stimmen nicht, nicht unter zumutbaren Bedingungen oder nicht wirksam wählen können.

Nach vorläufiger Rechtsauffassung gehen die Berliner Verfassungsrichterinnen- und -richter davon aus, dass es bei der Vorbereitung und der Durchführung zu schwerwiegenden Fehlern kam und diese Fehler auch mandatsrelevant sind. Es sehe danach aus, dass nur eine vollständige Wiederholung der Wahl das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen könne. Sollte es dazu kommen, blieben das Abgeordnetenhaus und die Bezirksversammlungen jedoch bis zur Neuwahl handlungsfähig.

Update: Deutliche Worte der VerfGH-Präsidentin

Vor dem VerfGH werden zunächst die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien Die Partei (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sebastian Roßner von LLR Rechtsanwälte) und AfD (vertreten durch Rechtsanwalt Uwe Wolfgang Kasper) verhandelt. Am Verfahren beteiligen können sich aber auch der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Vorstehenden der Bezirksverordnetenversammlungen, die Bezirkswahlleitenden sowie Wahlbewerber, Abgeordnete und Bezirksverordnete. Angesichts der zahlreichen Beteiligten, Öffentlichkeit und Presse konnte der Verfassungsgerichtshof nicht im Kammergericht tagen, sondern nutzte den großen Hörsaal der Freien Universität Berlin.

Die sehr deutlichen Worte der VerfGH-Präsidentin Selting zu Beginn waren eine Überraschung: Würde der VerfGH tatsächlich die gesamte Wahl für ungültig erklären, ginge dies über die Anträge hinaus. Die Partei und die AfD, die beide grundsätzliche Bedenken gegen die Wahl hegen, hätten gegen dieses Ergebnis zwar nichts einzuwenden. Die Landeswahlleiterin und die Senatsverwaltung für Inneres versuchten jedoch, ihre Einsprüche auf einige wenige Fälle zu begrenzen und argumentierten damit, dass die Fehler zwar ärgerlich, aber weder flächendeckend vorgekommen noch letztlich relevant für den Ausgang der Wahl gewesen seien.

Anwälte des Berliner Senats: Lange Schlangen kein schwerwiegender Wahlfehler

Die Senatsverwaltung wurde dabei vertreten von der Berliner Kanzlei Redeker Sellner Dahs - und deren Anwälte nahmen die vorläufige Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs gründlich auseinander. Dr. Ulrich Karpenstein zitierte nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern griff auch auf Rechtsprechung aus der Weimarer Republik zurück, um zu zeigen: Lange Schlangen vor den Wahllokalen mögen unangenehm sein, ein schwerwiegender Wahlfehler liege darin jedoch nicht.

Vermutungen und Spekulationen zu weiteren als den dokumentierten Wahlfehlern dürften keine Rolle spielen. Wolle der Verfassungsgerichtshof vom strengen Maßstab des Bundesverfassungsgerichts abweichen, müsse er diese divergierende Rechtsprechung den Karlsruher Richtern vorlegen. Zudem sei nicht zu erkennen, dass die Fehler mandatsrelevant seien.

Karpensteins Kollegin Dr. Roya Sangi warf dem VerfGH vor: "Sie wollen aus dem diffusen Gefühl, da ist etwas in Berlin schief gelaufen, über die heute vorhanden Einsprüche hinausgehen." Das Wahlprüfungsverfahren sei aber keine Sanktion für eine womöglich schlecht organisierte Wahl, sondern diene nur dazu, konkrete Wahlfehler zu überprüfen. Auch sie betonte, es gehe um die Demokratie: "Fehlerfreie Wahlen gab es nie - wenn man nun von den Maßstäben des Bundesverfassunggerichts abweicht, wird jede künftige Wahl leicht zu sabotieren sein", so Sangi weiter.

Die Aussage Karpensteins, "irgendeine Spaßpartei" könnte künftig planmäßig für lange Schlangen sorgen, sorgte allerdings für Lacher im Saal. Dr. Roßner als Vertreter der erklärten Spaßpartei "Die Partei" hielt dagegen, Spaßpartei sei hier dann wohl die Landeswahlleitung gewesen.

Vertrauen in die Demokratie erschüttert?

Der VerfGH wird nun in den weiteren Beratungen grundsätzliche Überlegungen dazu anstellen müssen, wie schwerwiegend die Fehler waren, nach welchen Maßstäben sich die Mandatsrelevanz ermitteln lässt und inwiefern das Vertrauen in die Demokratie erschüttert ist - aber auch zu vielen Detailfragen, wie etwa der, ob in Abstimmung mit der Landeswahlleitung kopierte Stimmzettel "amtlich hergestellt" und damit gültig sind oder nicht.

Eine Entscheidung wird voraussichtlich in den kommenden drei Monaten verkündet. Möglich ist, dass dann alle Berlinerinnen und Berliner erneut wählen müssen - sicher ist das aber noch nicht.

Anzeige
Beteiligte Kanzleien

LLR Le­ger­lotz La­schet

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VerfGH zur "Pannenwahl" 2021: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49756 (abgerufen am: 09.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Landtagswahlen
    • Wahlen
  • Gerichte
    • Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Verfassungsrichter, fordert Wahlrechtsreform 30.07.2026
Wahlrecht

Vorschlag von Ex-BVerfG-Präsident Papier:

Par­teien dis­ku­tieren über Fünf-Pro­zent-Hürde

AfD-Chefin Weidel meint: Die Fünf-Prozent-Hürde gehöre abgeschafft. Während die Union den Status Quo beibehalten will, befürwortet die Linke den Vorschlag des Ex-Verfassungsrichters, eine Drei-Prozent-Hürde zu schaffen.

Artikel lesen
Martin Sichert und weitere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, 12.06.2026. 29.07.2026
AfD

Anstehende Kommunalwahlen in Niedersachsen:

AfD-Kan­di­daten ein­fach so vom Wahl­zettel strei­chen?

Immer mehr AfD-Kandidaten werden von den Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen – wegen Zweifeln an der Verfassungstreue. Die strenge Prüfung hat mit ihrer Rolle als Beamte zu tun, aber auch mit dem kürzlich geänderten Verfahren.

Artikel lesen
Donald Trump mit ausgebreiteten Armen 28.07.2026
Wahlrecht

Streit ums neue Wahlrecht:

Trump ruft den Sup­reme Court an

In weniger als 100 Tagen wird in den USA ein neues Parlament gewählt. Trump will bis dahin verschärfte Wahlregeln durchsetzen und zieht dafür nun vor den Obersten US-Gerichtshof.

Artikel lesen
Marine Le Pen vor der Urteilsverkündung im Berufungsprozess in Paris 07.07.2026
Wahlen

Pariser Berufungsgericht reduziert Wahlsperre:

Marine Le Pen darf mit Fuß­f­essel als Prä­si­dentin kan­di­dieren

Ein Berufungsgericht in Frankreich reduzierte die 2025 gegen Marine Le Pen verhängte Wählbarkeitssperre auf 15 Monate. Somit darf die Rechtsaußen-Politikerin im April bei der Präsidentschaftswahl antreten – aber nur mit Fußfessel.

Artikel lesen
Auf einem Formular der Schöffenvorschlagsliste liegt ein Kugelschreiber 15.06.2026
Schöffen

Gesetzesänderung geplant:

Hubig will Ext­re­misten vom Schöf­fenamt fern­halten

Schöffen entscheiden an deutschen Gerichten über Schuld und Strafe mit. Seit Jahren warnen Justizbehörden vor einer rechtsextremen Unterwanderung des Ehrenamts. Nun kündigt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Reform an.

Artikel lesen
Peter Magyar 09.04.2026
Wahlen

Zur Parlamentswahl am 12. April:

Ungarn wählt – aber wie?

Am kommenden Sonntag wählen die Ungarn ihr Parlament. Aktuell liegt die Opposition vorne, doch das Wahlsystem und die von Orbáns Fidesz-Regierung eingeführten Gesetze machen einen Sieg des Herausforderers und künftige Veränderungen schwer.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (m/w/d)

HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V., Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH