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Streit um polnisches Verfassungsgericht: Urteil nun bei Face­book

10.03.2016

Recht im Internet (Symbol)

© ArtemSam - Fotolia.com

Das polnische Verfassungstribunal hat ein umstrittenes Gesetz in dieser Woche für verfassungswidrig erklärt. Die nationalkonservative Regierung weigert sich, das Urteil zu veröffentlichen. Nun wird es in den sozialen Netzwerken verbreitet.

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Der Konflikt zwischen der nationalkonservativen polnischen Regierung und dem Verfassungstribunal um die umstrittene Justizreform hält an. Nachdem die Regierung das am Mittwoch verkündete Urteil der Verfassungshüter nicht im Amtsblatt veröffentlichen will, wird nun über soziale Medien zur Veröffentlichung auf den Facebook-Seiten der Nutzer aufgerufen.

Auf der Seite "Ganz Polen veröffentlicht das Urteil des Verfassungsgerichts" hatten bis Donnerstagmittag fast 34.000 Menschen ihre Zustimmung bekundet. Vor der Regierungskanzlei organisierte die Linkspartei "Razem" eine Mahnwache, die bereits seit dem Vorabend die Veröffentlichung des Urteils forderte. Nur so kann es Gültigkeit erlangen.

Das Tribunal hatte das im Dezember verabschiedete Gesetz über die Arbeit des Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Mehrere Bestimmungen, etwa eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Entscheidungen der Richter und die Bearbeitung der Fälle nach Zeitpunkt des Eingangs, behindern dem Urteil zufolge die reibungslose Arbeit der Verfassungshüter. Am Freitag beschäftigt sich auch die Venedig-Kommission, ein Expertengremium des Europarats, mit dem Gesetz, das nach Meinung von Kritikern die Arbeit des Verfassungsgerichts lähmt. Zudem hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Streit um polnisches Verfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18749 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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