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7389

Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten: Rechtsstellungskommission beschließt neues Stufenmodell

25.10.2012

Die Rechtsstellungskommission hat am Donnerstag in einer Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Veröffentlichung von Nebeneinkünften soll künftig nicht mehr nur in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern auf zehn Stufen bis 250.000 Euro erweitert werden.

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Aus dem bisherigen Stufenmodell bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro erhalten. Dann folgen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.

Den Abgeordneten bleibt es dabei unbenommen, in eigener Verantwortung weitere Angaben und Erläuterungen zu ihren Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften auf ihrer persönlichen Homepage zu machen. Sie können ihre Nebeneinkünfte beispielsweise in "Euro und Cent" offenlegen.

Einer Veröffentlichung können allerdings schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Auch kann auf Kosten hingewiesen werden, die den erzielten Einkünften gegenüberstehen und bei der amtlichen Veröffentlichung nach dem so genannten Bruttoprinzip nicht berücksichtigt werden.

dbtg/age/LTO-Redaktion

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Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7389 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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