Baden-Württembergs Justiz nimmt den geplanten Volksentscheid zu Stuttgart 21 unter die Lupe: Der Staatsgerichtshof in Stuttgart prüfe eine am Montag eingegangene Klage des Freiburger Uni-Professors Manfred Löwisch, so ein Gerichtssprecher. Es werde nun geklärt, ob die Klage zulässig ist und welches Gericht darüber zu befinden hat.
Wie lange die Prüfung der Klage dauern wird, sei noch nicht abzusehen. Der Jurist Manfred Löwisch, von 1991 bis 1995 Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, hält den für 27. November terminierten Volksentscheid zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 für verfassungswidrig.
"Ich will erreichen, dass die Volksabstimmung nicht durchgeführt wird", erklärte der 74 -Jährige am Montag in Freiburg der Nachrichtenagentur dpa. Der Beschluss des Landtages, der als Grundlage für die Volksabstimmung diene, sei verfassungswidrig.
Baden-Württembergs Landtag hatte Ende September das von der grün-roten Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 mit der Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Das Parlament hatte damit den Weg frei gemacht für die Volksabstimmung, von dem sich die Landesregierung ein klares Signal erhofft.
Löwisch ist der Ansicht, dass dies gegen die Landesverfassung verstößt. Der Abschluss und das Kündigen von Finanzierungsverträgen sei allein Sache der Regierung, der Landtag und das Volk seien hierfür nicht zuständig.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4512 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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