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StA stellt Ermittlungen ein: Ver­käufer des "Merkel-Gal­gens" begeht keine Straftat

06.12.2017

Ein Galgen (Symbolbild)

© Björn Wylezich - stock.adobe.com

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Verkäufer kleiner Galgen mit den Namen von Angela Merkel und Sigmar Gabriel eingestellt. Politiker reagierten mit deutlichen Worten auf diese Nachricht.

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Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer kleiner Galgen mit den Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) eingestellt, "da im konkreten Fall kein Straftatbestand als erfüllt angesehen wird", hieß es am Mittwochnachmittag in einer Mitteilung der Behörde. Zuerst hatte darüber die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Die Staatsanwälte erachten weder den Tatbestand der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" noch eine Störung des "öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" für erfüllt. Dies setze voraus, dass der Beschuldigte "die Tötung der beiden Politiker in Aussicht gestellt und vorgegeben hätte, dies läge in seinem Einflussbereich". Bei objektiver Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, "den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen".

Strafbarkeit "für den konkreten Fall verneint"

"Da keine Straftat vorliegt, können die Miniaturgalgen durch die Staatsanwaltschaft auch nicht beschlagnahmt oder deren Verkauf unterbunden werden", hieß es weiter. Die Strafbarkeit sei "ausschließlich für den konkreten Fall verneint" und somit das Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Daher könne in ähnlichen oder gleichartigen Fallkonstellationen durchaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten erfüllt sein. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Amts- und Mandatsträgern werde auch zukünftig bei zu treffenden Entscheidungen Berücksichtigung finden.

Bereits im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Dresden einen ähnlichen Fall nicht weiter verfolgt. Dabei ging es praktisch um das Original der jetzt zum Verkauf angebotenen Duplikate. Dessen Produzent hatte den Galgen 2015 auf einer Kundgebung der Pegida-Bewegung in die Höhe gehalten. Die Dresdner Staatsanwälte führten die gleichen Gründe für die Einstellung des Verfahrens an wie jetzt die Kollegen in Chemnitz.

Künast: Generalstaatsanwaltschaft soll Fall prüfen

Politiker fanden am Mittwoch dazu klare Worte. Sachsens designierter Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) verwies bei Twitter zwar auf die Unabhängigkeit der Justiz, stellte zugleich aber klar: "Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit sieht, halte ich es nicht nur für geschmacklos, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzüberschreitung vergiftet das Klima in unserem Land."

Grünen-Politikerin Renate Künast forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf, die Galgen-Entscheidung zu prüfen: "Staatsanwälte dürfen sich nicht durch abgrundtiefe Naivität zum Steigbügelhalter von Rechtsextremen machen lassen", sagte sie der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Donnerstag).

Auch die Initiative "Gesicht Zeigen!" befürchtet, dass die Entscheidung Nachahmer motiviert. "In Zeiten von hate speech und der Zunahme rechter Gewalttaten, des Mobbings gegen Geflüchtete und Andersdenkende ist das ein Fauxpas der deutschen Justiz", hieß es in einer Mitteilung der Organisation.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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StA stellt Ermittlungen ein: Verkäufer des "Merkel-Galgens" begeht keine Straftat . In: Legal Tribune Online, 06.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25881/ (abgerufen am: 22.05.2022 )

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