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ArbG Karlsruhe zu Nokia Siemens Networks: Betriebsrat kann Werksverlagerung nicht aufhalten

05.10.2012

Der Betriebsrat von Nokia Siemens Networks in Bruchsal ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine geplante Verlagerung von Teilen der
Fertigungseinrichtung zu stoppen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe wies am Donnerstag eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung zurück.

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Der Betriebsrat sieht in der teilweisen Einstellung der Fertigung und in der Demontage von Fertigungslinien einen Verstoß gegen eine im Dezember 2010 abgeschlossene Standortvereinbarung. Diese sollte den Personalbestand bis 2014 schützen. Nach Ansicht des Gerichts ergebe sich daraus aber keine klare Regelung, die einen so weitgehenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte
Unternehmensfreiheit und Eigentumsgarantie rechtfertige.

Das Unternehmen bestreitet eine unmittelbare Auswirkung auf den Personalbestand und beruft sich auf eine Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat aus diesem Jahr über einen Übergang bestimmter Produktgruppen auf eine Drittfirma.

una/dpa/LTO-Redaktion

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ArbG Karlsruhe zu Nokia Siemens Networks: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7244 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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