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Sächsisches OVG zu rechtsextremer Parteiwerbung: Wahl­pla­kate der NPD sind volks­ver­het­zend

23.05.2019

Im Wind wehende Fahnen der rechtsextremen NPD

© thauwald-pictures

Die umstrittenen Wahlplakate der NPD mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" und "Widerstand – jetzt" sind nach Ansicht des OVG Sachsen volksverhetzend. Die Entfernung der Plakate müsse die Partei daher dulden.

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Nur zwei Tage nachdem das Verwaltungsgericht Dresden (VG) über den Fall entschied, folgte am Donnerstag bereits die Bestätigung des Urteils in der nächsten Instanz. Die umstrittenen Wahlplakate der rechtsextremen NPD sind volksverhetzend. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen und wies eine Beschwerde der NPD zurück (Beschl v. 23.05.2019, Az.: 3 B 155/19). Die Stadt Zittau hatte die Plakate mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" und "Widerstand - jetzt" nach Ansicht des Gerichts damit zu Recht entfernen lassen.

Mit den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das OVG seine Entscheidung. Dieser Teil der Bevölkerung werde "böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören", hieß es in dem Beschluss.

Die NPD hatte nach eigenen Angaben bundesweit einige Tausend dieser Plakate im Kommunal- und Europawahlkampf aufhängen lassen. Mehrere Kommunen, unter anderem in Sachsen und Thüringen, ordneten an, dass die Plakate wegen ihres Inhalts entfernt werden müssen. Die NPD ging reihenweise mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten dagegen vor.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Sächsisches OVG zu rechtsextremer Parteiwerbung: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35565 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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