Druckversion
Thursday, 30.03.2023, 06:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/rucksack-schnaps-auf-der-hambacher-jakobuskerwe-bleibt-verboten/
Fenster schließen
Artikel drucken
6717

OVG Rheinland-Pfalz zu Alkoholverbot: Rucksack-Schnaps auf Hambacher Kirchweihfest bleibt verboten

27.07.2012

Schnaps

© Kzenon - Fotolia.com

Der Verzehr hochprozentiger alkoholischer Getränke auf der Jakobuskerwe, dem Kirchweihfest in Hambach an der Weinstraße, bleibt vorerst außerhalb der zugelassenen Verkaufsstellen und -flächen verboten. Dies entschied das OVG in Koblenz am Mittwoch.

Anzeige

Damit scheiterte der Antrag eines Bürgers, der in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren beantragt hatte, die entsprechende Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Neustadt an der Weinstraße für unwirksam zu erklären. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist die Verordnung nicht offensichtlich rechtswidrig.

Es bedürfe einer genaueren gerichtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren, ob die Annahme der Stadt zutreffe, dass das Mitführen und der Verzehr hochprozentiger alkoholischer Getränke nach 22 Uhr mitursächlich für die Gefahr von Gewaltdelikten sei. So sei auch denkbar, dass die Alkoholisierung gewalttätiger Personen durch den erlaubten Verzehr von Wein, Bier oder Sekt erfolgt sei oder dass diese bereits alkoholisiert zu dem Fest gekommen seien.

Der Rückgang von Gewaltdelikten könne zudem darauf beruhen, dass die Stadt seit dem Jahr 2007 nicht nur ein partielles Alkoholverbot erlassen, sondern zusätzlich die Präsenz von Polizei, Vollzugsdienst und privaten Sicherheitsdiensten verstärkt sowie gegen auffällig gewordene Gewalttäter Aufenthaltsverbote erlassen habe (Beschl. v. 25.07.2012, Az. 7 B 10751/12.OVG).

Antragssteller wollte mitgebrachtes Hochprozentiges konsumieren

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hatte zur Verhinderung von Straftaten alkoholisierter Besucher der Hambacher Kerwe für die Festtage eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Diese untersagt auf dem Festgelände zwischen 22 und drei Uhr das Mitführen sowie den Verzehr alkoholhaltiger Getränke außerhalb der zugelassenen Verkaufsstellen und -flächen. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich Bier, Wein und Sekt.

Ein Bürger sah sich hierdurch in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt, weil er beabsichtigte, die Kerwe zu besuchen und mitgebrachte hochprozentige Alkoholika zu konsumieren. Er beantragte daher beim OVG, die Gefahrenabwehrverordnung außer Vollzug zu setzen. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab.

Der Beschluss ist rechtskärftig.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz zu Alkoholverbot: Rucksack-Schnaps auf Hambacher Kirchweihfest bleibt verboten . In: Legal Tribune Online, 27.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6717/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VG Freiburg zu NS-Inhalten in Chatnachrichten - Poli­zist ver­liert Beam­ten­status
  • Nach Schuss auf Polizisten bei "Reichsbürger"-Razzia - Bun­des­an­walt­schaft über­nimmt Ermitt­lungen
  • OLG Düsseldorf: Ei-Slogans wohl unterschiedlich genug - Eier­li­kör­her­s­teller streiten vor Gericht
  • LTO-Examensspezial zu den Klimaprotesten Teil III - Öff­ent­lich-recht­liche Fragen und Ant­worten zu den Kli­ma­pro­testen
  • Bundesweites Pilotprojekt - Gericht ver­han­delt erst­mals wegen "Handy-Blitzer"
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Alkohol
    • Polizei
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
TopJOBS
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin / Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Abgeordnetenhaus von Berlin - CDU-Fraktion Berlin , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Mün­chen

Ju­rist (m/w/d) mit Schwer­punkt Ver­ga­be- und Ver­trags­recht

Landesbetrieb Mobilität Rheinland – Pfalz , Ko­b­lenz

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH HEALTH­CA­RE

ADVANT Beiten , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Gewerblicher Rechtsschutz im Selbststudium/ online

30.03.2023

COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH