Mehr als acht Jahre nach dem Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler klagt Magnus Gäfgen ab Donnerstag vor dem LG Frankfurt auf Zahlung von Schmerzensgeld. 10.000 Euro verlangt der 35-Jährige vom Land Hessen wegen psychischer Spätfolgen eines Polizeiverhörs.
Obwohl selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als allerletzte Instanz im vergangenen Jahr das Verfahren gegen den verurteilten Mörder als trotz der konventionswidrig angedrohten Folter letztlich fair angesehen hatte, beantragte Gäfgen im Dezember 2010 eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens vor dem Landgericht (LG) Darmstadt.
Außerdem versucht der Häftling es auf dem zivilprozessualen Weg: Er verlangt Schadensersatz, weil ein Vernehmungsbeamter ihm im Oktober 2002 unstreitig Foltermaßnahmen angedrohte hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn zu erfahren. Tatsächlich war das Opfer zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Die Androhung von Folter, die tatsächlich dazu führte, dass der 35-Jährige gestand und den Fundort der Leiche preis gab, hatte nicht zur Unverwertbarkeit seiner Aussage im Strafprozess geführt, da Gäfgen in der Hauptverhandlung erneut gestand.
Im Zivilprozess, der am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt beginnt, wird Gäfgen wohl auf den damaligen Vernehmungsbeamten treffen, der als Zeuge aussagen wird. Dieser wurde zwischenzeitlich wegen Nötigung im Amt verurteilt. Politisch heikel ist die Frage, ob der zwischenzeitlich pensionierte damalige Polizeipräsident Wolfgang Daschner für das von ihm angeordnete Vorgehen politische Rückendeckung aus dem hessischen
Innenministerium hatte.
dpa/pl/LTO-Redaktion
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Prozessbeginn vor dem LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2787 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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