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Pläne des BMJV: Heim­li­ches Foto­gra­fieren unter den Rock soll Straftat werden

13.09.2019

Smartphone-Kamera

(c) peppinuzzo - stock.adobe.com

Bislang bleiben voyeuristische Fotos unter den Rock unter Umständen ungesühnt. Eine Online-Petition will das ändern. Jetzt engagiert sich auch Justizministerin Lambrecht.

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Das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider soll nach Ansicht von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) härter bestraft werden. Es seien "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen", sagte Lambrecht am Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag. "Im Netz werden solche Bilder verkauft, vertrieben, das kann doch nicht wahr sein." Lambrecht kündigte an, sie wolle das sogenannte Upskirting per Gesetz zur Straftat machen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) will nun einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen dazu ebenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen, wie die NRW-Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf in einer gemeinsamen Mitteilung berichtete. Er solle zeitnah - voraussichtlich noch im September - beschlossen und in den Bundesrat eingebracht werden.

Die Justizminister der drei Länder schrieben: "Wir wollen den notwendigen Reformprozess mit einem konkreten Regelungsvorschlag voranbringen." Der Entwurf sehe vor, eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Geahndet werden sollen Vergehen mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen - etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten - zugänglich gemacht werden.

Online-Petition findet 90.000 Unterstützer

Zwei junge Frauen hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bis Donnerstagnachmittag hatten sich gut 90.000 Unterzeichner angeschlossen. Die Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg berichten auf ihrer Internetseite, die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar. Opfer erzählten ihnen von Vorfällen in der Schule, am Arbeitsplatz, in der S-Bahn, auf Konzerten oder im Supermarkt. Auch Männer in Kilts, den typischen schottischen Röcken, seien unter den Opfern - und Frauen unter den Tätern.

Unterstützung für die Verschärfung der Gesetzeslage kommt von der FDP im Bundestag. Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir sind froh, dass Bundesjustizministerin Lambrecht das Thema aufgreift, nachdem wir bereits im Juni einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht haben. Wer gezielt und heimlich unter die Röcke von Frauen filmt oder Fotos macht, darf nicht länger straflos davonkommen. Upskirting ist keine Bagatelle."

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte bereits im Juli auf neue technische Möglichkeiten durch Smartphones und Handysticks hingewiesen, die das Phänomen befeuern könnten. Jeder könne so tagtäglich Fotos aufnehmen und rasch veröffentlichen. Wie verbreitet das Phänomen inzwischen ist, kann derzeit allerdings nur geschätzt werden. Da Upskirting noch nicht als Straftat gelte, gebe es keine Statistiken, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Pläne des BMJV: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37599 (abgerufen am: 22.04.2026 )

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