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Normenkontrollantrag beim OVG Sachsen-Anhalt gestellt: Unter­richt ohne Min­de­st­ab­stand?

10.06.2020

Kinder melden sich im Unterricht (Symbolbild)

© contrastwerkstatt - doganmesut

Seit dieser Woche findet der Grundschulunterricht in Sachsen-Anhalt wieder in voller Klassenstärke und ohne Einhaltung eines Mindestabstands statt. Eine Lehrerin hat das OVG eingeschaltet, das zeitnah über die Regelung entscheiden will.
 

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Dürfen Grundschüler in Sachsen-Anhalt ohne Mindestabstand unterrichtet werden? Im Streit um das gelockerte Abstandsgebot für den täglichen Unterricht an Grundschulen wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen. Ein entsprechender Antrag sei am Dienstagnachmittag eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zunächst habe das Bildungsministerium Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am Freitag oder Anfang kommender Woche will der zuständige Senat dann entscheiden.

In Sachsen-Anhalt gilt für die meisten Jahrgänge ein Wechselmodell: Klassen werden in kleine Gruppen aufgeteilt und lernen abwechselnd zuhause und in der Schule. So soll der Mindestabstand eingehalten werden, um eine neuerliche Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Wie weit darf das Bildungsministerium gehen?

Die Grundschulen im Land wechseln seit 8. Juni nach den Vorgaben des Bildungsministeriums in den täglichen Unterricht. Die Kinder lernen in voller Klassenstärke, aber mit einer festen Lehrkraft. Dafür darf der Mindestabstand unterschritten werden. Als Vorsichtsmaßnahme werden die Klassen strikt voneinander getrennt. Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes erlaubt dem Ministerium, eigene Regeln für den Unterricht an Schulen zu erlassen.

Gegen die Aufweichung des Abstandsgebots wehrt sich eine Grundschullehrkraft. Sie wird von der Lehrergewerkschaft GEW bei ihrem Normenkontrollantrag unterstützt. Die Schulen vollständig zu öffnen, setze die Lehrkräfte und die Kinder einem enormen Risiko aus, sagte GEW-Landeschefin Eva Gerth. Die Bildung fester Gruppen, die sich nicht begegnen sollten, sei in den Schulen kaum umsetzbar.

Laut GEW soll das OVG überprüfen, ob das Bildungsministerium berechtigt sei, die Abstandsregel auszusetzen, obwohl die Eindämmungsverordnung sie prinzipiell vorschreibt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Normenkontrollantrag beim OVG Sachsen-Anhalt gestellt: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41863 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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