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OVG RLP zum Anspruch auf Betreuungsplatz: Nicht länger als 30 Minuten bis zum Kin­der­garten

02.08.2019

Gaderobe im Kindergarten

© annanahabed - stock.adobe.com

Wer einen Kita-Platz bekommen hat, muss diesen mit dem ÖPNV innerhalb von 30 Minuten erreichen können. Längere Anfahrtswege können Eltern nicht zugemutet werden und einen Anspruch auf einen anderen Kita-Platz begründen, so das OVG RP.

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Bei der Einlösung des Anspruchs auf einen Platz in der Kindertagesstätte (Kita) müssen Kommunen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) bei der Entfernung des Kindergartens den Grundsatz der Zumutbarkeit beachten. Demnach ist die Grenze des Zumutbaren dann überschritten, wenn der Kindergarten so weit von der Wohnung entfernt liegt, dass er nicht mehr innerhalb von 30 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden kann (Beschl. v. 15.07.2019, Az. 7 B 10851/19).

Mit seiner Entscheidung folgte das OVG der Beschwerde eines berufstätigen Vaters in Mainz, der sein Kind Anfang Dezember 2018 für einen Platz in einer Kindertagesstätte angemeldet hatte. Als die Stadt Mainz der Familie einen Betreuungsplatz im Stadtteil Hechtsheim ab Oktober 2019 in Aussicht stellte, zog der Mann vor Gericht, da ihm der Anfahrtsweg von rund 40 Minuten zu lang war.

Während das Verwaltungsgericht Mainz (VG) den Antrag des Mannes noch ablehnte, bekam er nun vor dem OVG Recht. Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz habe ein Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten, so das Gericht. Dieser Anspruch werde aber nur erfüllt, wenn die Betreuungseinrichtung vom Wohnsitz des Kindes aus in vertretbarer Zeit auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Nach Auffassung des OVG ist dabei die Obergrenze bei 30 Minuten anzusetzen.

Die Stadt muss der Familie nun einen Betreuungsplatz verschaffen, der diesen Anforderungen gerecht wird.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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OVG RLP zum Anspruch auf Betreuungsplatz: Nicht länger als 30 Minuten bis zum Kindergarten . In: Legal Tribune Online, 02.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36859/ (abgerufen am: 03.02.2023 )

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