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9394

OVG Rheinland-Pfalz zu Drogen in der Schule: Schulausschluss auch bei vorgetäuschtem Dealen

20.08.2013

Ein Schüler kann bereits dann von der Schule ausgeschlossen werden, wenn er "Legal Highs" verkauft und nur den Anschein erweckt, mit illegalen Drogen zu dealen. Bereits hierdurch wird nämlich die Aufgabe der Schulen, ein drogenfreies Umfeld zu gewährleisten, erheblich erschwert. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hatte über den Fall eines Schülers zu entscheiden, der seinen Mitschülern selbstgedrehte Zigaretten gezeigt hatte, die als "Joints" beschrieben wurden. Er behauptete außerdem, Haschisch oder Marihuana besorgen zu können. Die Schule hielt es deshalb für erwiesen, dass der Schüler mit Drogen gehandelt hatte, und schloss ihn vom weiteren Schulbesuch aus. Dagegen wehrte der Schüler sich mit dem Argument, dass es sich lediglich um "Scheinjoints" gehandelt habe, die nur "Legal Highs" enthalten hätten.

In seinem Beschluss führte das OVG nun aus, dass auch der Handel mit "Legal Highs" eine ernstliche Gefahr für die Erziehung der anderen Schüler begründe. Diese Substanzen würden zu Rauschzwecken als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen konsumiert und seien bewusst darauf angelegt, vergleichbare Wirkungen zu erzielen sowie die Restriktionen des Betäubungsmittelrechts zu umgehen.

Eine solche Flucht in psychoaktive Substanzen am Rande der Legalität widerspreche der staatlichen Erziehung zu einem bewussten und eigenverantwortlichen Leben, so das OVG. Außerdem gefährde es den schulischen Erziehungsauftrag, wenn ein Schüler die Verfügbarkeit von Drogen bewusst vorspiegele (Beschl. v. 14.08.2013, Az. 2 A 10251/13.OVG).

Dennoch bestätigten die Koblenzer Richter das Urteil der Vorinstanz, das den Schulausschluss aufgehoben hatte. Die Schule hatte den Ausschluss nämlich ausschließlich darauf gestützt, dass der Schüler mit illegalen Drogen gehandelt haben soll - was jedoch nicht nachweisbar war. Mit dem Anschein, illegale Drogen zu verkaufen, oder dem Erwerb von "Legal Highs" hatte die Schule den Ausschuss dagegen nicht begründet.

asc/LTO-Redaktion

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OVG Rheinland-Pfalz zu Drogen in der Schule: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9394 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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