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8351

OVG Münster zu Telekom-Beamten: Keine Beförderung nach Quote

18.03.2013

Das OVG Münster hat eine anstehende Beförderungsrunde von Beamten bei der Deutschen Telekom gestoppt. Das Gericht erklärte die Beförderung von 2.700 Beamten für unwirksam, die seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor rund 20 Jahren von der Telekom beschäftigt werden.

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Einen entsprechenden Beschluss zu einem Musterprozess veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Zur Begründung wies der 1. Senat des OVG auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin.

Das Gericht sieht einen systematischen Rechtsfehler darin, dass die Telekom den Vorgesetzten vorgegeben habe, genauso viele Spitzennoten zu vergeben wie Beförderungsstellen vorhanden sind. Damit sei die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich sei. Außerdem entscheide bei diesem System letztlich der Beurteiler über die Beförderung, der hierfür aber nicht zuständig sei (Beschl. v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13).

mbr/LTO-Redaktion

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OVG Münster zu Telekom-Beamten: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8351 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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