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OVG Koblenz lehnt waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab: Reichs­bürger müssen Schuss­waffen abgeben

18.12.2018

Wer die deutsche Rechtsordnung nicht anerkennt, der wird sich womöglich auch nicht an sie halten. Reichsbürgern fehlt deswegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.

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Zwei mutmaßliche "Reichsbürger" aus dem Westen von Rheinland-Pfalz müssen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz ihre Schusswaffen abgeben (Beschl. v. 03.12.2018, Az, 7 B 11152/18.OVG). Wer über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung hinaus die Bindung an die in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften in Abrede oder unter Vorbehalt stelle, dem fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, entschied das OVG.

Die zuständige Behörde hatte die Waffenbesitzkarten der beiden Männer widerrufen. Aus mehreren von ihnen verfassten Schriftsätzen an verschiedene Behörden folge zweifelsfrei ihre Zugehörigkeit zum Spektrum der Reichsbürger, ihnen fehle deshalb die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarten lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab, nun hat das OVG auch ihre Beschwerde dagegen zurückgewiesen.

Zwar gebe es keine einheitliche Reichsbürgerbewegung, erklärten die Verwaltungsrichter. Unabhängig davon, ob die beiden Männer sich selbst als Reichsbürger sähen oder nur einen Teil von deren Überzeugungen übernommen hätten, rechtfertigten ihre Schreiben an die Behörden aber die Prognose ihrer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Sie hätten sich wesentliche Elemente der Reichsbürgerbewegung zu eigen gemacht. 

Wer die Staatsgewalt nicht anerkannt, will das Recht nicht achten

Einer der beiden Antragsteller stellte die Geltung der Straf- und Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gänzlich in Abrede und leugnete die Existenz der Bundesrepublik. Er betrachte diese vielmehr aus "Non-Government-Organisation", "Organisation einer Modalität einer Fremdherrschaft" bzw. als Unternehmen oder GmbH. Auch der andere Mann erkenne die Staatsgewalt nicht an und sei demzufolge nicht bereit, sich an die Rechtsordnung zu halten.

Der Aussage der beiden Männer, dass es mehr als 15 Jahre lang keine Gesetzesverstöße mit ihren Schusswaffen gegeben habe, maß das OVG kein Gewicht bei. Ein Restrisiko bei der Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit mit Waffen müsse nicht hingenommen werden.

Nach früheren Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in Mainz gibt es landesweit rund 550 "Reichsbürger". 77 davon galten als gewaltbereit.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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OVG Koblenz lehnt waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32803 (abgerufen am: 07.09.2026 )

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