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OVG Berlin-Brandenburg zu "Neukölln ist überall": Bezirksamt muss Auskunft geben über Mithilfe

15.03.2013

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bezirksamt Neukölln einem Journalisten Auskunft darüber erteilen muss, wie viele Mitarbeiter der Behörde an der Erstellung des Buches des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky "Neukölln ist überall" beteiligt waren und ob diese Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeführt wurden.

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Der Bezirksbürgermeister hatte das im Herbst 2012 erschienene Buch als Privatperson veröffentlicht. Die von dem Journalisten erbetenen Auskünfte hatte das Bezirksamt unter Berufung auf "schutzwürdige private Interessen der Mitarbeiter" abgelehnt und zudem geltend gemacht, dass ihm die begehrten Informationen nicht ohne Weiteres zur Verfügung stünden und nur durch einen unzumutbaren Aufwand beschafft werden könnten. Es müssten die Personalakten von rund 1.500 Mitarbeitern durgesehen werden.

Dem ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nicht gefolgt.

Die begehrten Auskünfte ließen keine Identifizierung der konkret vom Bezirksbürgermeister für die Erstellung des Buches herangezogenen Personen zu. Auch sei die Erteilung der Auskünfte mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Schließlich verfüge der Bezirksbürgermeister als Autor des Buches ohne Weiteres über die entsprechenden Informationen und sei verpflichtet, diese dem Bezirksamt zur Verfügung zu stellen.

Dem könne er nicht entgegenhalten, dass es sich bei der Arbeit an dem Buch um eine Privatangelegenheit gehandelt habe. Er habe die ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiter seines Bezirksamtes zur Ausübung einer anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit herangezogen und damit zu einem dienstlich relevanten Handeln veranlasst (Beschl. v. 13.03.2013, Az. OVG 6 S 4.13).

mbr/LTO-Redaktion

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OVG Berlin-Brandenburg zu "Neukölln ist überall": . In: Legal Tribune Online, 15.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8344 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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