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OVG zur Montblanc-Affäre: Bun­destag muss Abge­ord­ne­ten­namen her­aus­geben

11.10.2016

Füller (Symbolbild)

© BillionPhotos.com - Fotolia.com

Der Bundestag muss die Namen von sechs Abgeordneten mitteilen, die in die "Montblanc-Affäre" verwickelt sind. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden. Damit bestätigte es den vorangegangenen Beschluss des VG.

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In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Dienstag entschieden, dass der Bundestag einem Pressevertreter die Namen von sechs Abgeordneten, die in die "Montblanc-Affäre" verwickelt sind, mitteilen muss (Beschl. v. 11.10.2016, Az. OVG 6 S 23.16). Damit bestätigte es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG).

Im Jahr 2009 hatten die Abgeordneten mindestens neun Schreibfüller der Marke "Montblanc" über ihr Sachleistungskonto erworben. Mit diesem haben die Mitglieder des Bundestags die Möglichkeit, pro Jahr auf Staatskosten Gegenstände für den Bürobedarf im Wert von bis zu 12.000 Euro zu bestellen. 2009 war herausgekommen, dass mehrere Abgeordnete ihr Budget genutzt hatten, um zahlreiche Exemplare der teuren Füller zu erwerben. 

Auf Anfrage eines Journalisten hatte der Bundestag nur eine anonymisierte Liste herausgegeben, die Namen der Abgeordneten, welche die Bestellungen getätigt hatten, aber verschwiegen. Nach Ansicht des 6. Senats stehen die Interessen der sechs Abgeordneten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten dem Auskunftsanspruch des Reporters aber nicht entgegen. 

Die Verwaltungsrichter sehen konkrete Hinweise auf einen Missbrauch, die durch die Bundestagsverwaltung nicht entkräftet worden seien. Sowohl die Anzahl der Füller als auch die Nähe zum Ablauf der Legislaturperiode sprächen dafür. Dies begründet nach Ansicht des Senats einen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Auf die individuelle Verantwortlichkeit der Abgeordneten für die Bestellungen komme es dabei nicht an.

Zwischenzeitlich sind die Namen zahlreicher Abgeordneten, welche die Füller bestellten, anderweitig an die Öffentlichkeit gelangt. Sie wurden der BILD-Zeitung aus unbekannter Quelle zugespielt.

mam/LTO-Redaktion

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OVG zur Montblanc-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20836 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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