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20073

Oscar-Pistorius-Urteil: Staats­an­walt­schaft will Beru­fung ein­legen

21.07.2016

Oscar Pistorius

Wikimedia Commons, User: Will Clayton, Quelle, CC BY 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will Berufung gegen das Urteil im Fall Oscar Pistorius einlegen. Sie halte das Strafmaß von sechs Jahren Haft für "schockierend mild", hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag.

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Vor zwei Wochen hatte ein Gericht in Pretoria den Sportler zu sechs Jahren Gefängnis wegen Totschlags seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Damit wich Richterin Thokozile Masipa erheblich von den gesetzlich vorgesehenen mindestens 15 Jahren ab. Prozessbeobachter zeigten sich überrascht von dem Urteil, das viele als mild kommentierten.

Es sei unwahrscheinlich, dass Richterin Masipa einem Berufungsantrag stattgeben werde, sagte Strafanwalt Keith Gess in Kapstadt, der den Fall verfolgt hatte. Die Faktenlage habe sich seit dem Urteil nicht geändert. Sollte Masipa dem Druck der öffentlichen Kritik jedoch nachgeben, muss das oberste Berufungsgericht über ein neues Strafmaß entscheiden.

Pistorius als "gefallener Held"

Pistorius, der unterhalb der Knie amputiert ist, hatte am Valentinstag 2013 das Model Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Der 29-Jährige sagte aus, er habe Einbrecher vermutet und deswegen geschossen.

Zunächst war der ehemalige Spitzensportler wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, worauf Ende 2015 die Verurteilung wegen "Mordes" nach südafrikanischem Recht, was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht, folgte. Ein Ende des Strafverfahrens ist aber, wie sich nun herausstellt, noch nicht sicher.

Der unter seinen Knien amputierte Paralympics-Star galt vor der Tat in seiner Heimat als eine Art Volksheld. Masipa hatte bei der Urteilsverkündung in einem Gericht in Pretoria von mildernden Umständen gesprochen. "Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert", hatte die Richterin ihre Entscheidung erklärt. Außerdem sei Pistorius ein Ersttäter. Es sei unwahrscheinlich, dass er erneut gegen das Gesetz verstoßen werde.scheiden.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Oscar-Pistorius-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20073 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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