Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 21:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-saarland-1ws2823-aerztekammer-praesident-meldung-totschlag-unterlassen-anklage
Fenster schließen
Artikel drucken
52439

OLG bestätigt Nichtzulassung der Anklage: Ärz­te­kam­mer­prä­si­dent hat keine Ein­standspf­licht gegen­über ein­zelnen Pati­enten

09.08.2023

Eine pathologische Untersuchung (Symbolbild)

Die Fehldiagnosen des Pathologen hatten auch den Tod eines Mannes zur Folge, bei dem fälschlicherweise Hautkrebs ausgeschlossen worden war. Foto: arctyo - stock.adobe.com

Über Jahre hinweg hatte ein suchterkrankter Pathologe falsche Diagnosen gestellt. Der Präsident der zuständigen Ärztekammer wusste davon, meldete das aber nicht an die Behörden. Nun musste das OLG entscheiden, wie es in dem Fall weitergeht.

Anzeige

Die Anklage gegen den Präsidenten der Ärztekammer Saarland unter anderem wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen wird nicht zugelassen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschieden und damit die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie einer Geschädigten gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens seitens des Landgerichts (LG) Saarbrücken verworfen, wie nun bekannt wurde (Beschl. v. 04.08.2023, Az. 1 Ws 28/23).

Ende Februar 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem Präsidenten der saarländischen Ärztekammer vorgeworfen, trotz Kenntnis von einer Suchterkrankung und Diagnosefehlern eines Pathologen die zuständige Approbationsbehörde (das Landesamt für Soziales) darüber nicht informiert zu haben. Entsprechend waren keine approbationsrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden wie etwa der Entzug der Arztzulassung, obwohl mehrere suchtbedingte Fehlbefunde durch den Pathologen über mehrere Jahre dazu führten, dass unter anderem für Krebspatienten notwendige Behandlungen unterblieben.

Konkret lautete die Anklage auf versuchten Totschlag in zwei Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung in sechs Fällen, hiervon eine Körperverletzung mit Todesfolge, zwei schwere Körperverletzungen und zwei gefährliche Körperverletzungen durch Unterlassen, hiervon in vier Fällen in mittelbarer Täterschaft.

OLG: Präsident nicht für Unversehrtheit von Individuen verantwortlich

Das LG Saarbrücken hatte die Zulassung der Anklage bzw. die Eröffnung des Hauptverfahrens aber abgelehnt. Diese Entscheidung hat das OLG nun bestätigt, denn nach Auffassung der beiden Gerichte liegt schon kein hinreichender Tatverdacht für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens vor.

Die Begründung: Ein möglicher Verstoß gegen die Pflichten gegenüber der Approbationsbehörde begründe de lege lata noch keine strafrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), so der 1. Strafsenat des OLG. Als Ärztekammerpräsident bestehe gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) in Verbindung mit verfassungsrechtlicher Rechtsprechung lediglich eine Schutzpflicht für die ordnungsgemäße ärztliche Berufsausübung im Allgemeininteresse, nicht aber für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einzelner Patienten.

Eine Einstandspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB ergebe sich auch nicht aus den landesrechtlichen Bestimmungen zu den Meldepflichten gegenüber der Approbationsbehörde (§ 3 Abs. 3 S. 2 SHKG), denn diese dienten nach dem gesetzgeberischen Willen nicht individuellen Patienteninteressen, so der Senat.

In seiner Auslegung sieht sich der Senat auch durch die politische Reaktion auf den Fall bekräftigt: Der Landesgesetzgeber habe erwogen, eine wesentlich strengere Regelung für die Zukunft zu erlassen, wie sie in übrigen Bundesländern bereits üblich sei.

Der Pathologe selbst war vor einigen Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG bestätigt Nichtzulassung der Anklage: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52439 (abgerufen am: 10.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Medizin
    • Unterlassung
  • Gerichte
    • Saarländisches Oberlandesgericht
Helene Fischer 09.04.2026
Prominente

Helene Fischer fährt vor BGH Teilsieg gegen "Bild" ein:

Wer falsch berichtet, muss auch in fremden Archiven aufräumen

Einmal falsch berichtet, vielfach kopiert: Der BGH klärt im Streit zwischen Helene Fischer und der Bild, wie weit die Pflicht eines Verlags reicht, das Internet von eigenen Fehlern zu säubern, und wo die Verantwortung Dritter beginnt.

Artikel lesen
Ein Imker kontrolliert seine Bienenvoelker auf seinem Balkon 02.03.2026
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

LG Köln zur Wohnungseigentümergemeinschaft:

Keine Bie­nen­hal­tung auf dem Balkon ohne Zustim­mung der Nach­barn

Wer Honig aus eigenem Anbau möchte, braucht viel Platz im Grünen – oder sehr tolerante Nachbarn. Ein Ehepaar, das gleich mehrere Bienenvölker auf seinem Balkon gehalten hatte, muss diese woanders unterbringen, bestätigte jetzt das LG Köln.

Artikel lesen
Joachim Volz in Hamm 05.02.2026
Kirche

LAG Hamm: Nebentätigkeit erlaubt:

Che­f­arzt darf Schwan­ger­schafts­ab­brüche nicht für Klinik durch­führen

Die Kirche darf dem Chefarzt Volz in Lippstadt keine medizinisch indizierten Abbrüche für seine Nebentätigkeit untersagen. Für die Klinik hat diese Dienstanweisung bestand, so das LAG Hamm.

Artikel lesen
Demonstrierende stehen vor einem großen Banner, auf dem steht: "Meine Hilfe ist keine Sünde" 03.02.2026
Schwangerschaftsabbruch

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor dem LAG Hamm:

Nächste Runde von Che­f­arzt Volz gegen katho­li­sche Vor­gaben

Seit der Fusion mit einer katholischen Klinik gelten andere Regeln im Klinikum Lippstadt. Chefarzt Volz soll auch bei medizinischer Indikation keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Am Donnerstag verhandelt das LAG Hamm.

Artikel lesen
Christoph Turowski 29.01.2026
Sterbehilfe

BGH sieht Totschlag in mittelbarer Täterschaft:

Arzt muss wegen Ster­be­hilfe ins Gefängnis

Immer wieder sorgt Sterbehilfe für Aufsehen. Oft geht es um die Abgrenzung: Gab es einen freiverantwortlichen Suizidentschluss oder liegt eine strafbare Handlung seitens der Ärzte vor? Der BGH hatte nun den Fall Turowski zu entscheiden.

Artikel lesen
Doctolib-App-Symbol 15.01.2026
Verbraucherschutz

LG Berlin II:

Doc­tolib führt gesetz­lich Ver­si­cherte in die Irre

Wenn Doctolib seinen Nutzern in der Suche Termine für Selbstzahler vorschlägt, obwohl die nur nach Kassenärzten gefiltert haben, ist das Irreführung, so das LG Berlin II. Daran ändere auch ein kleiner Warnhinweis bei Nutzung der App nichts.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Ber­lin

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter...

White & Case, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d)

Universität Kassel, Kas­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht im Fernstudium/ online

10.04.2026

Legalthon 2026

18.04.2026, Frankfurt am Main

Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH