Druckversion
Montag, 12.10.2026, 11:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-2ors35ss120-23-freispruch-aufgehoben-urteil-ag-freiburg-letzte-generation-strasse-blockade-klima-noetigung
Fenster schließen
Artikel drucken
53924

Straßenblockade der "Letzten Generation": OLG Karls­ruhe hebt Frei­spruch von Kli­maak­ti­visten auf

20.02.2024

Demonstration vor dem OLG Karlsruhe

Vor dem OLG Karlsruhe hatten sich am Dienstag Aktivist:innen versammelt um gegen den Prozess zu demonstrieren. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Das AG Freiburg fand die Straßenblockaden eines Umweltaktivisten nicht verwerflich und sprach ihn vom Vorwurf der Nötigung frei. Das OLG Karlsruhe hob das Urteil nun auf und ließ durchblicken, wie es die Tat bewertet. 

Anzeige

Ein Klimaaktivist nahm im Februar 2022 dreimal an Straßenblockaden des Aktionsbündnisses "Aufstand letzte Generation" in Freiburg teil. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deshalb wegen Nötigung an. Das Amtsgericht (AG) Freiburg sprach den Aktivisten frei. Zwar sei der Tatbestand durch die Sitzblockade erfüllt, das Handeln des Aktivisten sei aber nicht rechtswidrig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Sprungrevision ein. Das dafür zuständige Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hob den Freispruch nun auf (Urt. v. 20.02.2024, Az. 2 ORs 35 Ss 120/23). Die Begründung: Das Urteil des AG sei zu lückenhaft. Eine grundsätzliche Entscheidung könne auf dieser Grundlage nicht getroffen werden, so die Vorsitzende Richterin.

Eine Nötigung ist rechtswidrig im Sinne des § 240 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB), wenn die Anwendung von Gewalt – im vorliegenden Fall die Sitzblockade – zu dem damit verfolgten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts sei Zweck der Blockade gewesen, Aufmerksamkeit für die Verschwendung von Lebensmitteln und dem zu hohen CO2-Ausstoß zu erregen und für ein Tempolimit auf Autobahnen einzustehen.

In Hinblick auf diesen Zweck, hielt das AG Freiburg die Nötigung nicht für rechtswidrig. Autofahrer:innen seien nach der damaligen Urteilsbegründung "maßgeblich für den CO2-Ausstoß verantwortlich und damit Teil der Klimaproblematik". Es sei deshalb nicht verwerflich, ihnen mit "dem drastischen Mittel der Blockade die Endlichkeit des CO2-Budgets und die künftigen, schwerwiegenderen sowie verfassungsrechtlich gebotenen Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit aufzuzeigen".

OLG: Verneinung der Verwerflichkeit liegt eher fern

Das OLG Karlsruhe bestätigte nun, dass die Sitzblockade den Tatbestand der Nötigung verwirklichte. Die Bewertung des Amtsgerichts, die Taten seien nicht verwerflich, hielt es jedoch für fehlerhaft. Zum Einen habe das AG den Sachverhalt nicht hinreichend geklärt. Insbesondere hätten in den Feststellungen Angaben dazu gefehlt, wie lange die Straßenblockade gedauert hat, wie sehr sie den Verkehr beeinträchtigt hat und ob die Aktivisten sie vorher bekannt gegeben hatten. Außerdem wollte das OLG wissen, ob die Autos eine Möglichkeit hatten, der Straßenblockade auszuweichen.

Zum Anderen moniert das OLG, das AG sei dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Prüfungsmaßstab nicht gerecht geworden. Bei der Frage, ob die Nötigung verwerflich war, habe es nicht ausreichend abgewogen, in welcher Beziehung, die Betroffenen zu dem Ziel der Blockade standen. Zu dem Thema Lebensmittelverschwendung hätten die blockierten Autofahrer:innen keinen direkten Bezug gehabt, sodass die Abwägung unter Einbeziehung dieses Zwecks fehlerhaft sei.

Weiter ließ das OLG durchblicken, dass es eher von einer Verwerflichkeit der Nötigungshandlungen des Aktivisten ausgeht. Bei einer unangekündigten Blockade über einen längeren Zeitraum, bei der es keine hinreichenden Ausweichmöglichkeiten gibt und die deshalb zu einer Zeitverzögerung der Autofahrenden führt, dürfte "die Verneinung der Verwerflichkeit eher fernliegen", schrieb das Gericht in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung.

Das OLG Karlsruhe hat das Verfahren nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG Freiburg zurückverwiesen.

hes/LTO-Redaktion
 

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Straßenblockade der "Letzten Generation": . In: Legal Tribune Online, 20.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53924 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Klimaproteste
    • Klimaschutz
    • Revision (Strafrecht)
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktivisten von Fridays for Future malen den Schriftzug "WIR ALLE FÜR 1,5 GRAD" auf die Mönckebergstraße. 09.10.2026
Klimaschutz

UN-Bericht zur Überschreitung der Klimaziele:

Was kommt nach 1,5 Grad?

Das 1,5-Grad-Klimaziel ist gescheitert. Nun sollen technische Eingriffe die Erderwärmung wieder senken. Doch sie bergen Risiken für die Natur. Was erlaubt das Grundgesetz? Und warum warnen Experten davor, nur auf neue Technologien zu setzen?

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt (M), flankiert von den beiden Beisitzer:innen steht hinter der Richterbank 24.09.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 76:

Will das Gericht der Ver­tei­di­gung die Zeit abschneiden?

Die Kammer drängt den Prozess Richtung Ende, die Verteidigung ist aber noch nicht fertig: Es wird weiter um die Einsicht in Beweismittel bei der Polizei gekämpft und die Cousine von Christina Block trifft eine späte und harte Ankündigung.

Artikel lesen
Erzgebirge Aue Fanblock 23.09.2026
Fußball

BGH bestätigt Verurteilungen:

Fuß­ball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Artikel lesen
Schild am Bundesgerichtshof in Karlsruhe 22.09.2026
Revision (Strafrecht)

BGH sieht nur Verstoß gegen Vereinsgesetz:

IS-Pro­pa­ganda in Deut­sch­land kein Fall fürs StGB

Wer in Deutschland IS-Inhalte z.B. bei YouTube veröffentlicht, verbreitet keine Propagandamittel terroristischer Organisationen im Sinne von § 86 StGB. Das hat der BGH klargestellt. Der IS sei keine "unanfechtbar verbotene" Vereinigung.

Artikel lesen
Block-Prozess vor OLG Frankfurt 19.09.2026
Christina Block

Streit um Rechte der Verteidigung:

Warum der Block-Pro­zess zu platzen droht

Erst wurden Terabytes an Daten nicht richtig beschlagnahmt, dann erhielt die Verteidigung kaum durchsuchbare Rohdaten. Das juristische Tauziehen um den gigantischen Datenberg könnte den Block-Prozess früher oder später zum Platzen bringen.

Artikel lesen
LG Hannover 08.09.2026
Revision (Strafrecht)

Brutaler Überfall in Garbsen:

Wann wird aus bru­taler Kör­per­ver­let­zung ver­suchter Tot­schlag?

Das Opfer wurde blutend zurückgelassen und wies schwere Verletzungen auf. Doch das Landgericht Hannover verneinte einen bedingten Tötungsvorsatz, weil Unklarheit über Tathandlungen bestand. Damit hat es sich zu einfach gemacht, entschied nun der BGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Erziehungsgedanke und wirksame Verteidigungsstrategien

12.10.2026

RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH