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OLG Frankfurt zum Kauf von Flugtickets: Airline darf sofortige Zahlung verlangen

04.09.2014

Wer ein Flugticket bucht, muss dabei oft sofort den gesamten Preis in voller Höhe zahlen. Grund hierfür ist eine Vorleistungsklausel mancher Fluggesellschaften in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. In dieser Klausel sieht die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch eine unzumutbare Belastung der Verbraucher. Ihre Unterlassungsklage gegen eine Fluggesellschaft, die diese Klausel verwendet, scheiterte allerdings vor dem Frankfurter OLG, wie das Gericht am Donnerstag bekannt gab.

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Die Klausel benachteilige die Kunden der Fluggesellschaft nicht unangemessen und sei daher auch nicht unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag. Der von der Verbraucherzentrale kritisierte Verlust des Zurückbehaltungsrechts habe keine große praktische Bedeutung, zumal der Fluggast für den Fall von Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen Rechte aus der europäischen FluggastrechteVerordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend machen könne (Urt. v. 04.09.2014, Az. 16 U 15/14).

Auch dem Argument der Verbraucherschutzzentrale, der Kunde werde bei der Vorleistungspflicht mit dem Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft belastet, folgte das OLG nicht. Das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft erscheine nach Ansicht der Richter beherrschbar, zumal der Reiseveranstalter staatlich überwacht werde. Zudem könne sich der Kunde dadurch gegen das Insolvenzrisiko absichern, dass er für geringes Geld eine Fluginsolvenzversicherung abschließe.

Die verbleibenden Nachteile für die Kunden seien durch das überwiegende Interesse der Fluggesellschaft an einer sofortigen Bezahlung des Flugpreises bei Buchung gerechtfertigt. Fluggesellschaften seien anders als andere Unternehmen in verstärktem Maße auf Planungssicherheit angewiesen. Zudem sei die Vorleistungspflicht überdies weltweit allgemein üblich. Andernfalls wäre die Fluggesellschaft auch gezwungen, mit für sie unabsehbaren Folgen aus dem weltweit praktizierten Flugbuchungsverfahren der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung auszuscheiden. Dies sei aber auch ein System, das für den Verbraucher Vorteile biete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

age/LTO-Redaktion

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OLG Frankfurt zum Kauf von Flugtickets: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13095 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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