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Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin: Kuchen­ver­kauf für eine Ter­ror­or­ga­ni­sa­tion

17.07.2023

Für die Unterstützung des IS wurde Laura H. zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Symbolbild: Markt in Raqqa (Syrien). Auf einem solchen Markt soll Laura H. für den Islamischen Staat Süßigkeiten verkauft haben. Foto: picture alliance/EPA-EFE | AHMED MARDNLI.

Das OLG Frankfurt verurteilte eine IS-Rückkehrerin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Frau hatte sich mit ihren kleinen Kindern dem sog. Islamischen Staat angeschlossen und Süßigkeiten auf IS-eigenen Märkten verkauft.

 

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Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main befand Laura H. unter anderem der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung für schuldig (Urt. v. 17.07.2023, Az.5-2 StE 7/22). Das Gericht entschied sich in ihrem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Das im Vergleich zu anderen Fällen von IS-Rückkehrern mildere Urteil beruhe auf der positiven Entwicklung der Frau seit der Rückkehr nach Deutschland, so das OLG.

Die junge Frau aus Mittelhessen war im Alter von 17 Jahren zum Islam konvertiert und hatte später einen unter Terrorverdacht stehenden Mann geheiratet. Mit zwei Kleinkindern hatte sich die Familie 2016 dem sog. Islamischen Staat (IS) in Syrien angeschlossen.

Nach den Feststellungen des Gerichts bezahlte der IS zumindest teilweise die Miete für die gemeinsame Wohnung in der damaligen IS-Hochburg Raqqa. H. habe sich in das Vereinigungsleben eingegliedert und nach den islamistischen Regeln des IS leben wollen. Zudem sei sie unternehmerisch tätig geworden, indem sie nach den Vorgaben der Vereinigung selbst hergestellte Kuchen und Desserts auf IS-Märkten verkauft habe. 

Nachdem der Mann von Laura H. bei einem Bombenanschlag verstorben war, blieb sie im IS-Gebiet. Als die Lage dort noch gefährlicher wurde, flüchtete sie in ein kurdisches Lager in Nordsyrien. Von dort aus wurde sie vom Auswärtigen Amt nach Deutschland zurückgeführt.

OLG: Mitnahme von Kindern ist Verletzung der Fürsorgepflicht

Das Urteil vom Montag lautet auch auf Verletzung der Fürsorgepflicht, weil die Frau ihre Kleinkinder mit nach Syrien genommen und sie dort den Gefahren von Krieg und Flucht ausgesetzt hatte. "Sie hat ihre Pflichten als Mutter gröblich verletzt", so der Vorsitzende Richter. Auf ihrer Flucht lebte sie mit ihren Kindern zeitweise in Erdlöchern und flüchtete zu Fuß durch die Wüste.

Trotz des Gewichts der Taten sei bei der Strafzumessung ihr umfassendes und von Reue getragenes Geständnis zu berücksichtigen gewesen, so das Gericht. Die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei erfolgt, weil ihr während des fast einjährigen Gewahrsams in einem Lager in Nordsyrien unter schwierigsten Lebensbedingungen das von ihr begangene Unrecht bereits verdeutlicht worden sei. Außerdem habe sie sich seit der Rückkehr wieder gut in die Gesellschaft eingegliedert. Sie lebe in stabilen Verhältnissen und stehe kurz vor dem Abschluss eines Studiums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Laura H. hingegen verzichtete am Montag auf Rechtsmittel.

lfo/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52263 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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