Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal vor zwei Jahren wird nun doch noch in einem Strafprozess behandelt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das OLG Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Strafverfahren gegen die "Scharia-Polizei" die Anklage gegen acht von neun Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Senat hält nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das in § 3 Abs. 1, § 28 des Versammlungsgesetzes normierte Uniformverbot für wahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft wirft den acht Angeklagten vor, am Abend des 3. September 2014 anlässlich eines gemeinsamen Rundgangs durch die Innenstadt des Wuppertaler Stadtteils Elberfeld gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Sechs der acht Angeklagten sollen bei diesem Rundgang orangefarbene Warnwesten mit der rückseitigen Aufschrift "SHARIA POLICE" getragen haben.
"Wie das Ordnungsamt oder Polizei auf Streife"
Initiator des Rundgangs und Wortführer der Gruppe soll Sven Lau gewesen sein. Gegen Lau hat der Generalbundesanwalt Anfang April 2016 wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "ISIG" Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.
Der Rundgang soll wiederholt durch Redebeiträge Laus unterbrochen worden sein. Hierbei soll er geäußert haben, "dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt wird" und Menschen "ermahnt" würden, damit diese nicht nachlässig gegenüber den Geboten der Scharia würden. Er soll zudem betont haben, dass der Rundgang von Dritten so wahrgenommen werden solle, "wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist".
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
StA mit Beschwerde erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19286 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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