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Landtag NRW beschließt neues Gesetz: Ums­trit­tene "Hygiene-Ampel" kommt

15.02.2017

Restaurantküche

© Kadmy - Fotolia.com

Bessere Kontrolle sagen die einen, "Gastro-Pranger" schimpfen die anderen. Der Landtag NRW hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur "Hygiene-Ampel" für Gastronomiebetriebe beschlossen.

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Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten hat der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch ein neues Gesetz beschlossen, welches Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen mittels einer "Ampel" kenntlich zu machen.

Bäckereien, Restaurants, Cafés und Metzgereien müssen somit nach einer Übergangszeit von drei Jahren die neue "Hygiene-Ampel" direkt an ihrer Eingangstür aushängen, während Betriebe ohne direkten Kundenkontakt sie im Internet veröffentlichen müssen.

Die Ampel spiegelt in den Farben Rot, Gelb und Grün vereinfachend die Ergebnisse der Hygienekontrollen in den Betrieben wieder. In NRW sind rund 150.000 Betriebe dem Barometer unterworfen.

Von Anfang an begleitete die "Hygiene-Ampel" harsche Kritik aus Gastronomie und Opposition. Letztere bezeichnet das neue Gesetz als "Gastro-Pranger", der mangels Differenzierung nicht zur Information der Verbraucher beitrage. So gebe es schon Minuspunkte für die Verletzung von Dokumentationspflichten, oder wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitskleidung zuhause wasche.

"Ampel" bereits von OVG gerügt

Im Übrigen seien die Bewertungskriterien zu vage und somit ungerecht. Unterdessen verteidigte NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel (Grüne) das neue Gesetz und strengte einen Vergleich zu anderen Ländern in Europa sowie zu den Vereinigten Staaten an, wo mit einer vergleichbaren Regelung bessere Kontrollergebnisse erzielt worden seien.

NRW ist das erste Bundesland, welches eine solche Regelung einführt. Auf Bundesebene war die "Ampel" erst im vergangenen Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gescheitert. Das Gericht hatte eine mehrjährige Testphase auf Klage von Gastronomen gestoppt, da das Projekt nicht ausreichend durch die Bestimmungen im Verbraucherinformationsgesetz gedeckt sei. Ein Mangel, der bereits vorhergesehen worden war.

Schon damals hatte der Senat bemängelt, dass die Maßnahme keinerlei Transparenz schaffe, sondern im Gegenteil zu Verwirrung führe. Als Reaktion darauf hatte Verbraucherminister Remmel angekündigt, nun eine eigene landesgesetzliche Regelung zu schaffen. 

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Landtag NRW beschließt neues Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22113 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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