Der DAV begrüßt die von den Ländern Berlin und Brandenburg vorgelegten "Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung". Vor allem der Behandlungsbeginn bereits zu Beginn des vorausgehenden Strafvollzugs und die vorgeschlagenen differenzierten Unterbringungsformen bedeuteten einen klaren Abschied vom bloßen Verwahrvollzug auch bei der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung.
"In erster Linie geht es darum, die Anordnung von Sicherungsverwahrung entbehrlich zu machen, wie es der DAV in verschiedenen Stellungnahmen gefordert hat", so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Hinblick auf die in den Eckpunkten der Länder vorgesehene Möglichkeit, die Behandlung der Gefangenen schon mit Beginn des Stravollzugs aufzunehmen.
Der DAV hofft darauf, dass die Eckpunkte der Länder Berlin und Brandenburg auch von anderen Bundesländern bei der Neugestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung beachtet werden. Zweifellos ließen sich auf diese Weise die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und die Rechte von Straftätern, die für besonders gefährlich gehalten werden, besser ausgleichen als das bislang der Fall ist
„Auch wenn es nach Auffassung des DAV wünschenswert gewesen wäre, Rechtsansprüche der Betroffenen (z. B. auf Sozialtherapie) konkret zu formulieren, anstatt lediglich weichere Formulierungen vorzusehen, liefern die Eckpunkte eine solide Grundlage für die anstehende gesetzliche Neuregelung von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung“, so König weiter.
Neugestaltung der Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2287 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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