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Illegale Vertriebsvereinbarungen: Mil­li­arden-Wett­be­werbs­strafe für Apple in Fran­k­reich

16.03.2020

Apple-Logo

Korn V. - stock.adobe.com

Mehr als eine Milliarde Euro ist auch für einen großen Konzern wie Apple eine empfindliche Strafe. Französische Wettbewerbshüter verhängten sie jetzt nach einer Beschwerde gegen den Apple-Vertrieb aus dem Jahr 2012.

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Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen Apple eine Strafe von gut 1,1 Milliarden Euro für aus ihrer Sicht illegale Vertriebsvereinbarungen verhängt. Apple habe sich mit zwei Großhändlern abgesprochen und dadurch den Markt gleichgeschaltet, erklärte Behördenchefin Isabelle de Silva am Montag. Zudem habe der Konzern unter anderem über restriktive Vertragsklauseln dafür gesorgt, dass Geräte von spezialisierten Apple-Händlern nicht günstiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien. Es gehe um diverse Apple-Produkte wie iPad-Tablets, aber nicht um iPhones. Apple will Widerspruch einlegen.

Für die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence ist das die bisher höchste Strafe gegen ein einzelnes Unternehmen. Die beiden Großhändler Tech Data und Ingram Micro kamen mit deutlich niedrigeren Strafen von knapp 63 und gut 76 Millionen Euro davon. Ausgelöst hatte die Untersuchung eine Beschwerde des Apple-Händlers Ebizcuss aus dem Jahr 2012. Die Firma hatte sich in dem Jahr aus Frankreich zurückgezogen und ist noch in Belgien aktiv.

Apple weist Vorwürfe zurück

Apple widersprach am Montag den Vorwürfen. Die Entscheidung betreffe über ein Jahrzehnt alte Geschäftspraktiken und widerspreche mehr als 30 Jahren rechtlicher Standards, auf die sich alle Unternehmen verließen, die in Frankreich ihr Geschäft betreiben.

Die Wettbewerbsbehörde prangerte unter anderem an, dass die Rolle der beiden Großhändler lediglich darauf reduziert gewesen sei, von Apple festgeschriebene Artikelmengen weiterzuleiten.

Zwischen ihnen selbst habe es keine Konkurrenz gegeben. Bei Vertragshändlern habe Apple hingegen enge Grenzen für Werbeaktionen gesetzt. So wird Ebizcuss von der Behörde mit der Aussage zitiert, man sei von Apple aufgefordert worden, die Preise zu erhöhen, wenn Geräte günstiger als vom Konzern selbst verkauft worden seien. Zugleich habe Apple seine spezialisierten Händler vertraglich daran gehindert, europaweit Geschäfte aufzumachen, die exklusiv konkurrierende Marken verkauften.

Milliardenschwere Wettbewerbsstrafen hatte in Europa zuletzt vor allem Google aufgebrummt bekommen. Die EU-Kommission warf dem Internet-Konzern unter anderem unfairen Wettbewerb beim Smartphone-System Android und der Produktsuche auf seiner Plattform vor und verhängte in drei Verfahren Strafen von insgesamt mehr als acht Milliarden Euro.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Illegale Vertriebsvereinbarungen: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40863 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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