Druckversion
Tuesday, 19.01.2021, 00:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/mexiko-konsum-marihuana-erlaubt/
Fenster schließen
Artikel drucken
17445

Liberalere Drogenpolitik: Mari­huana-Konsum in Mexiko erlaubt

05.11.2015

Marihuana-Konsum

© malekas - Fotolia.com

Richter in Mexiko haben die Tür zu einer liberalen Drogenpolitik aufgestoßen: Ein totales Verbot ist nach ihrer Einschätzung verfassungswidrig. Der restriktive Ansatz habe sich immer mehr als ineffektiv herausgestellt.

Anzeige

Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat den Konsum und Anbau von Marihuana für den Eigengebrauch grundsätzlich erlaubt. Das Urteil vom Mittwoch gilt zunächst nur für die vier Kläger, dürfte aber als Präzedenzfall die künftige Rechtsprechung bestimmen. "Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nicht das Recht auf Gesundheit", sagte die Richterin Olga Sánchez Cordero. "Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden."

Die Gesetze, die den Konsum von Marihuana verbieten, seien verfassungswidrig, urteilte die Kammer. Der Handel mit der Droge bleibt aber weiterhin untersagt. Bislang war der Besitz geringer Mengen von Marihuana in Mexiko erlaubt, nicht aber Konsum und Anbau.

Die lange Zeit von den USA verlangte harte Antidrogen-Politik in Lateinamerika hatte sich zuletzt als wenig effektiv erwiesen. Zahlreiche Politiker in der Region fordern einen Richtungswechsel, zumal auch in vielen US-Bundesstaaten der Marihuana-Konsum mittlerweile erlaubt ist. Uruguay hatte 2013 als erstes Land weltweit den Anbau und Verkauf von Marihuana unter staatlicher Kontrolle
legalisiert.   

Totales Verbot unverhältnismäßig

"Niemand hat gesagt, Marihuana sei harmlos. Es ist eine Droge und verursacht Schäden", sagte der Richter Arturo Zaldívar. "Wir haben nur festgehalten, dass das totale Verbot unverhältnismäßig ist angesichts der wissenschaftlich nachweisbaren Schäden." Sein Kollege Alfredo Gutiérrez Ortiz Mena sagte, aus verfassungsrechtlicher Sicht sei ein absolutes Verbot nicht angemessen.

Die Regierung respektiere die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, schrieb Präsident Enrique Peña Nieto auf Twitter. Das Urteil ermögliche eine Debatte, wie der Drogenkonsum verhindert werden könne. "Mexiko tritt in internationalen Foren für eine breite Diskussion ein, wie der globalen Herausforderung durch Drogen begegnet werden kann", schrieb der Staatschef.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Liberalere Drogenpolitik: Marihuana-Konsum in Mexiko erlaubt . In: Legal Tribune Online, 05.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17445/ (abgerufen am: 19.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Kommentare
  • 05.11.2015 15:50, zweifler

    Schön. Wird auch in Deutschland Zeit. Es ist absurd, Alkohol und Tabak legal zu handeln, Marihuana aber zu kriminalisieren. Eine Legalisierung hätte faktisch ausschließlich positive Effekte. Der Konsum würde eher sinken als steigen; Schmuggel und Beschaffungskriminalität hätten sofort ein Ende; Polizei und Behörden würden deutlich entlastet; die Ausgaben würden sinken, die Steuerinnahmen zugleich signifikant steigen. ES gibt einfach kein einziges stichhaltiges Argument für das Verbot.

    zweifler
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Wien - Erster Ischgl-Pro­zess beginnt im April
  • Nach seiner Rückreise nach Russland - Eil­pro­zess gegen Nawalny in einer Poli­zei­sta­tion
  • Neues Immunitätsgesetz für den Kreml - Lebens­lange Straf­f­rei­heit für Putin und Familie
  • Norwegen - Oberstes Gericht weist Kli­maklage gegen den Staat ab
  • BVerfG zum Luftangriff bei Kundus - BGH-Ent­schei­dung hält, Amts­haf­tungs­an­sprüche aber grund­sätz­lich denkbar
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Ausland
    • Drogen
TopJOBS
Rechts­an­walt (w/m/d) In­ves­ti­ga­ti­ons & Whi­te Col­lar De­fen­se

Jones Day , Düs­sel­dorf

Rechts­an­walt (w/m/d) In­ves­ti­ga­ti­ons & Whi­te Col­lar De­fen­se

Jones Day , Frank­furt am Main

Pro­jects As­so­cia­te (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht & Com­p­li­an­ce

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Mün­chen

Bu­si­ness La­wy­er (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt/M. und 3 wei­te­re

Bu­si­ness La­wy­er (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Staats­an­walt (w/m/d) mit Re­fe­renz­num­mer 20-26

Bundeskartellamt , Bonn

Rechts­an­walt (w/m/d) In­ves­ti­ga­ti­ons & Whi­te Col­lar De­fen­se

Jones Day , Mün­chen

Bu­si­ness La­wy­er (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Pro­jects As­so­cia­te (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht im Fernstudium/ online

19.01.2021

BUJ-Benefizveranstaltung zu Gunsten der DAV Stiftung "Contra Rechtsextremismus"

20.01.2021

"Eigenlob stimmt! - Selbstmarketing für Frauen in digitalen Zeiten"

26.01.2021

Verträge (insbesondere Miet- und Pachtverträge) neu verhandeln in Zeiten von Corona

20.01.2021

Strafrechtliche Brennpunkte im Unternehmen

21.01.2021, Frankfurt am Main

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH