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Nazi-Parolen übersprüht: Keine Strafe für Ber­liner Anti-Rechts-Akti­vistin

06.06.2017

Mensah-Schramm (l.) bei einem Graffiti-Workshop in Helsinki

Ppntori, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm wird nicht wegen Sachbeschädigung bestraft. Die Seniorin hatte Nazi-Parolen in einer Unterführung übersprüht.

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Die 71-jährige Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm aus Berlin kommt um eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung herum. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Görlitz stellte das Verfahren gegen sie ein, wie sie am Dienstag mitteilte.

Sie hatte im Herbst vergangenen Jahres in einer Fußgängerunterführung und auf einem Stromkasten rechte Hassparolen mit Farbe übersprüht. Dabei wurde die Seniorin von einem Polizisten beobachtet, der sie wegen Sachbeschädigung anzeigte.

Grund für die Einstellung sei, dass sie das Erscheinungsbild von Unterführung und Stromkasten mit ihrem Besprühen nicht wesentlich verändert habe, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Till Neumann. Beide Tatobjekte seien zur fraglichen Zeit schon erheblich bemalt gewesen.

1994 mit Bundesverdienstkreuz geehrt

"Der Tatbestand des § 303 Abs. 2 StGB verlangt u.a. eine nicht nur unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache" so Neumann auf Nachfrage von LTO. Dies war nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Mensah-Schramm ist durch das Entfernen und Übermalen von rechtsextremen und rassistischen Aufklebern und Graffiti in ganz Deutschland bekannt geworden. 1994 wurde sie für ihr Engagement gegen Rechts mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.

Auf die Anzeige reagierte sie ebenso resolut, wie sie sich gegen Rechtsextreme stellt: Sie reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Polizisten ein. Auch diese blieb aber ohne Folgen für den Beamten, bestätigte die Staatsanwaltschaft.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Nazi-Parolen übersprüht: Keine Strafe für Berliner Anti-Rechts-Aktivistin . In: Legal Tribune Online, 06.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23116/ (abgerufen am: 11.08.2022 )

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