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Millionenbetrug mit Krebsmedikamenten: Pro­zess­be­ginn im "Fall Lun­a­pharm"

11.10.2023

Das Bild zeigt das Firmengebäude von Lunapharm, im Kontext eines Prozesses wegen Millionenbetrugs mit Krebsmedikamenten.

Prozessbeginn im Medikamentenskandal: Die Geschäftsführerin von "Lunapharm" muss sich nun wegen Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz verantworten. Foto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Sie soll Arzneimittel mit anderer Verpackung an Großhändler weiterverkauft und so Millionen gemacht haben: Nach Enthüllungen des ARD-Magazins Kontraste begann nun der Strafprozess u. a. gegen die "Lunapharm"-Geschäftsführerin.

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Gut fünf Jahre nach dem Medikamenten-Skandal um den Brandenburger Pharma-Großhändler Lunapharm hat ein Strafprozess vor dem Landgericht (LG) Potsdam begonnen (Az. 426 Js 42451/19 Wi). Vor der 4. Strafkammer müssen sich die Geschäftsführerin des Pharma-Großhändlers und ein mutmaßlicher Mittäter wegen illegalen Handels mit Krebsmedikamenten verantworten.

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten, der die Medikamente ohne Großhandelserlaubnis an Lunapharm geliefert haben soll, wurde vom Gericht zum Auftakt der Hauptverhandlung wegen Verhandlungsunfähigkeit des 75-Jährigen abgetrennt.

Einnahmen in Millionenhöhe durch illegalen Handel

Die Staatsanwaltschaft verlas anschließend die mit mehr als 100 Seiten sehr umfangreiche Anklage. Laut der Anklage soll die Geschäftsführerin des in Mahlow ansässigen Unternehmens zwischen 2015 und Juni 2018 die Krebsmedikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben haben. Nachdem dieser Handel im Mai 2017 behördlich verboten worden war, seien bis Juli 2018 weitere Lieferungen von der nicht zugelassenen griechischen Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. Später hatte ein Bericht des ARD-Magazins Kontraste den Skandal öffentlich gemacht.

Die Angeklagte soll die verbotener Weise gelieferten Arzneimittel teilweise einfach mit anderer Verpackung und Kennzeichnung an die nächsten Großhändler oder Apotheken weiterverkauft und Lunapharm damit Einnahmen in Höhe von 1,1 Millionen Euro erzielt haben. Wegen der falschen Angaben über die Vertriebswege gelten die Medikamente als gefälscht, auch wenn diese nicht unwirksam oder schädlich für die Patienten waren. Die Anklage lautet auf "Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz".

Der Gesetzgeber hat Lücken inzwischen geschlossen

Nach Öffentlichwerden des Skandals hatte das Landesgesundheitsamt Lunapharm Anfang 2019 die Herstellung von Medikamenten und den Handel verboten. Die Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste bereits im August 2018 zurücktreten. Ihr wurde vorgeworfen, dass das Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht eingeschritten sein soll.

Auch der Gesetzgeber hat auf den Fall Lunapharm reagiert: 2019 verabschiedete er das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung", um die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden zu verbessern und die Kontrolle der Apotheken und Arzneimittelhersteller zu stärken. Dr. Nikolas Gregor hat das Gesetz für LTO eingeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage bereits im Oktober 2019 erhoben. Gerichtssprecher Sebastian Hentschke begründete den späten Beginn des Prozesses mit der Komplexität des Verfahrens. Für den Prozess sind zunächst 20 Verhandlungstage bis zum 6. März anberaumt.

dpa/mw/LTO-Redaktion

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Millionenbetrug mit Krebsmedikamenten: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52889 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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