Druckversion
Mittwoch, 31.05.2023, 05:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/maas-netz-dg-facebook-wehrt-sich-verantwortung-staat/
Fenster schließen
Artikel drucken
23043

Reaktion auf Maas' Gesetzentwurf: Face­book wehrt sich gegen NetzDG

29.05.2017

Verbotene Äußerung auf Tatstatur

© cirquedesprit - stock.adobe.com

Noch vor der Sommerpause will Heiko Maas sein umstrittenes Gesetz durch den Bundestag bringen. Jetzt wehrt sich Facebook gegen die Pläne des Ministers: Der Staat entziehe sich seiner Verantwortung, so der Vorwurf des sozialen Netzwerks.

Anzeige

Das soziale Netzwerk Facebook wehrt sich gegen den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hass und Hetze im Netz, berichtet die Wirtschaftswoche. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sei ungeeignet, um diese Phänomene zu bekämpfen, schreibt das Unternehmen demnach in einer Stellungnahme zu dem Entwurf. Er sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Facebook sieht dem Bericht zufolge nicht sich selbst, sondern den Staat in der Pflicht: "Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf", schreibt das Unternehmen laut Wirtschaftswoche. Es kritisiert demnach auch die Höhe der Bußgelder. Diese "steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten".

Interna liefern neue Argumente für Maas

Mass hingegen bekam neue Argumente für sein Gesetz durch eine Veröffentlichung des britischen Guardian zu internen Anweisungen an Facebook-Mitarbeiter. "Und dass diese Informationen nur durch ein Leak öffentlich wurden, zeigt überdeutlich, dass wir die sozialen Netzwerke endlich zu mehr Transparenz verpflichten müssen", verteidigte Maas' seine Pläne.

Aus den geleakten Unterlagen geht hervor, dass Facebook zum Beispiel nur "glaubhafte" Morddrohungen und Kindesmisshandlung oder Tierquälerei unter bestimmten Bedingungen löschen wolle. "Kein Wunder, dass Facebook die eigenen Vorgaben bislang geheim hält und es auch keinem Externen ermöglicht, sich vor Ort bei den Entscheidern ein Bild zu machen."

Maas hatte vor dem Hintergrund dieser Enthüllungen von Facebooks internen Anweisungen im Umgang mit Hass- und Gewaltinhalten mehr Transparenz gefordert. "Meine Vorbehalte haben sich leider bestätigt: Die Kriterien wirken teilweise völlig willkürlich und widersprüchlich", sagte er dem Spiegel. Sein eigener Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität orientiere sich dagegen "klar am Strafrecht".

Befeuerung der Zensur

Der Getzentwurf stößt auf erheblichen Widerstand – nicht nur von dem sozialen Netzwerk. Unter anderem kommt auch bei  Journalisten- und Wirtschaftsverbänden Kritik auf. Es wird befürchtet, dass die Rechtsdurchsetzung privatisiert und die Selbstzensur befeuert wird. Der Justizminister will den Gesetzentwurf aber noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen.

Laut Maas werde das umstrittene Gesetz die strafrechtliche Ahndung nicht ersetzen. Es solle vielmehr die Verantwortung der Netzbetreiber für ihre Angebote stärken. Sollte ihm die zeitnahe Durchsetzung aber nicht gelingen, würden seine Pläne mit Ablauf der Wahlperiode scheitern.

dpa/nas/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Reaktion auf Maas' Gesetzentwurf: Facebook wehrt sich gegen NetzDG . In: Legal Tribune Online, 29.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23043/ (abgerufen am: 31.05.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Öffentliches Recht
    • Bundesjustizministerium
    • Fake News
    • Hass-Posts
    • Soziale Medien
22.05.2023
Datenschutz

Rekordstrafe wegen Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung:

1,2 Mil­li­arden Euro Strafe für Face­book-Kon­zern Meta

Kein anderer Internetriese hat in der fünfjährigen Geschichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung so viele Bußgelder kassiert wie Meta. Nun trifft es den Facebook-Kozern erneut mit einer Rekordstrafe.

Artikel lesen
05.05.2023
Soziale Medien

Wegen Verstößen gegen das NetzDG:

Tele­gram droht Buß­geld in Mil­lio­nen­höhe

Weil sie entgegen den Vorgaben des NetzDG kein ausreichendes Beschwerdeverfahren bereitstellten, soll Telegram nun eine Strafe in Millionenhöhe zahlen. Das Unternehmen selbst bestreitet überhaupt ein soziales Netzwerk zu sein.

Artikel lesen
30.05.2023
Cum-Ex

Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden:

Zweites Urteil gegen Hanno Berger

Im Dezember des vergangenen Jahres verurteilt das LG Bonn Hanno Berger zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Inzwischen steht auch das Urteil im parallel geführten Verfahren vor dem LG Wiesbaden fest.

Artikel lesen
30.05.2023
Sprache

LSG NRW bestätigt Verschuldenskosten:

Mann hat keinen Anspruch auf platt­deut­sche Bescheide

Ein Mann will, dass das Jobcenter Bescheide an ihn in plattdeutscher Sprache verfasst. Dafür klagte er sogar. Für diese "für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage" muss er jetzt Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro tragen. 

Artikel lesen
29.05.2023
Jurastudium

Videobericht zu Demonstration vor Justizministerkonferenz:

"Die juris­ti­sche Aus­bil­dung darf nicht krank machen!"

Empörte Nachwuchsjuristen gewappnet mit Megaphon und Schildern richten ihre Reform-Forderungen an die in Berlin tagenden Justizminister. Angesichts sinkender Studentenzahlen liegt der Handlungsbedarf auf der Hand. Wie reagiert die Politik? 

Artikel lesen
28.05.2023
Referendariat

Gestrichene Prüfungsorte in Bayern:

Laptop und Land­straße

Bayern streicht Prüfungsstandorte, um das E-Examen einzuführen. Das schafft Ungleichheit und macht nicht nur die Juristenausbildung unattraktiver, sondern wird auch zum übergeordneten Glaubwürdigkeitsproblem für die Politik, meint Holm Putzke.

Artikel lesen
TopJOBS
Ers­te Stadträ­tin / Ers­ter Stadt­rat (m/w/d)

Magistrat der Stadt Bad Nauheim , Bad Nau­heim

Lei­tung des Be­reichs Per­so­nal, Or­ga­ni­sa­ti­on und Fuhr­park/Ku­rier­di­enst...

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Rechts­an­walt m/w/d Ver­wal­tungs­recht / Bau­pla­nungs­recht /...

iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB , Stutt­gart

As­so­cia­te Bau­pla­nungs­recht (w/m/d) in Voll- oder Teil­zeit (Schwer­punkt...

Taylor Wessing , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Rechts­an­walt (m/w/d) im Ge­werb­li­chen Rechts­schutz, IT- und Me­di­en­recht ...

weber • sauberschwarz , Düs­sel­dorf

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­wal­tungs­recht / Öf­f­ent­li­ches Bau­recht ...

Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB , Ham­burg

Le­gal Coun­sel (w/m/d)

we are era GmbH , Köln

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
LEGAL ENGLISH FOR NEGOTIATIONS - ONE-DAY CRASH COURSE

12.06.2023

«ChatGPT & Co. - Digitale AI-Avatare als Jurist*innen?»

31.05.2023

Workshop: Überzeugen, nicht langweilen! - Dein erfolgreicher Auftritt vor Publikum

02.06.2023, Düsseldorf

SIDLEY INTERN - Praktikantenprogramm von Sidley Austin

04.09.2023, München

«ChatGPT & Co. - Digitale AI-Avatare als Jurist*innen?»

31.05.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH