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Bundesrat stimmt neuer Verordnung zu: Bun­des­re­gie­rung kor­ri­giert LSD-Panne

von Hasso Suliak

03.03.2023

LSD, Zunge, Drogen

Die Einnahme von LSD ist für viele Konsumenten mit bewusstseinserweiternden Erfahrungen verbunden. Foto: Nadia Arts - stock.adobe.com

Ein Fehler, der für viel Wirbel gesorgt hatte: Durch eine falsche Kommasetzung hatte das Bundesgesundheitsministerium versehentlich LSD-Derivate legalisiert. Jetzt ist die Panne behoben.

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Ein kleiner Fehler, der es in sich hatte: Ein Interpunktionsfehler im Gesetzestext hatte dazu geführt, dass sog. LSD-Derivate versehentlich legalisiert statt verboten worden waren. Das sind Substanzen, die von der Struktur der Droge LSD (Lysergsäurediethylamid), einem Betäubungsmittel der Halluzinogene, abgeleitet werden und die in ihrer Wirkung der "Mutterdroge" möglichst gleichkommen sollen.

Ein entsprechender Bericht von LTO vom 20. Februar hatte das Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) in helle Aufregung versetzt. Unter anderem der Spiegel und Bild hatten ebenfalls über den Vorgang berichtet.  

Gegenüber LTO hatte das Ministerium eine "sehr zeitnahe" Korrektur angekündigt. Dabei hatte Lauterbachs Sprecher Hanno Kautz noch eine Darstellung im LTO-Bericht zurückgewiesen, wonach der Bundesrat einer Korrektur zustimmen müsse: "Ein erneuter Beschluss des Bundesrates zur geltenden Verordnung ist nicht erforderlich", so Kautz. 

Wie der BMG-Sprecher allerdings zu dieser Einschätzung gelangen konnte, bleibt sein Geheimnis. Denn am Freitag stimmte der Bundesrat der Vierten Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ((NpSG) zu. Die neue Regelung tritt nunmehr unmittelbar nach Gegenzeichnung durch das BMG und der anschließenden Verkündung in Kraft.  

Heißt: In wenigen Tagen wird dann auch die nach Ansicht der Bundesregierung gefährliche LSD-Variante "1V-LSD", bis vor kurzem noch frei verkäuflich, endgültig verboten und der Handel damit nach dem NpSG unter Strafe gestellt sein. 

"Re-Legalisierung und Generalamnestie"

Unterlaufen war dem BMG der fatale Fehler im Rahmen der letzten Änderung des NpSG im Oktober 2022. Aufgedeckt hatten ihn in einem Beitrag für das Fachblatt "Strafverteidiger" der Strafrechtler und Kriminologe an der Uni Heidelberg, Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose sowie der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinold. Sie hatten herausgefunden, dass der Gesetzgeber statt der beabsichtigten Erweiterung des Verbots versehentlich eine "Re-Legalisierung" und "Generalamnestie" in Bezug auf eine Reihe neuer psychoaktiver Stoffe vorgenommen hatte. "Im Ergebnis führt der redaktionelle Fehler zu einer Generalamnestie für alle Verstöße gegen § 4 NpSG, die sich auf den Umgang mit den genannten Tryptaminen (Anm. der Redaktion: darunter fallen LSD-Derivate) beziehen und noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden sind", schrieben die Autoren. Bereits Verurteilte hätten einen Gnadenantrag stellen können.  

Nach der Korrektur nun ist allerdings davon auszugehen, dass es nicht die letzte Änderung des NpSG gewesen sein wird. Dies räumt das BMG in der Begründung der jetzt geänderten Verordnung auch ein:  

Chemische Varianten neuer psychoaktiver Stoffe auf dem Drogenmarkt gefährdeten die Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung und machten "eine kontinuierliche Fortschreibung" der Stoffgruppen in der Anlage des NpSG erforderlich, um alle Varianten zu erfassen, die nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine vergleichbare Gefährlichkeit aufweisen wie die durch die bestehenden Stoffgruppen bereits erfassten Varianten. 

Mit anderen Worten: Nach der Änderung ist vor der Änderung. Im Moment kursiert in den einschlägigen Shops die Variante 1D-LSD. Von der neuesten Verordnung ist diese nicht erfasst.  

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Bundesrat stimmt neuer Verordnung zu: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51220 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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