Ein Insolvenzverwalter hat Klage gegen Ex-Fußballnationalspieler Lothar Matthäus erhoben. Die zuständige 2. Kammer für Handelssachen hat die öffentliche Zustellung der Klageschrift sowie der Ladung zum Verhandlungstermin beschlossen. Eine zustellungsfähige Anschrift des Beklagten habe sich nicht ermitteln lassen.
Das Landgericht (LG) hat die öffentliche Zustellung angeordnet, nachdem der Kläger glaubhaft gemacht hatte, dass sich eine zustellungsfähige Anschrift und der Aufenthaltsort von Lothar Matthäus nicht ermitteln lassen und alle privaten Zustellversuche an ihn selbst oder an etwaige Vertreter gescheitert sind. So erhielt der Kläger nach seinen Angaben vom Einwohnermeldeamt München nach mehrfachen Anfragen lediglich die Auskunft, Matthäus sei nach Israel abgemeldet. Dort konnte der Kläger ihn jedoch nicht ausfindig machen.
Ein vom Kläger zum Zwecke der Zustellung eingeschalteter Gerichtsvollzieher, der eine Zustellung in der Münchener Allianz Arena versucht haben soll, soll dort vom FC Bayern München ein Hausverbot erteilt bekommen haben. Auch wiederholte Zustellversuche durch in die Allianz Arena entsandte Detektive sollen gescheitert sein.
Am 19.11.2011, vor dem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Dortmund, sollen Detektive erfolglos in der Tiefgarage der Arena auf ihre Zielperson gewartet haben. Sie hatten gehofft, Lothar Matthäus werde an diesem Tag die Davidoff Lounge der Arena aufsuchen.
Auch eine ähnliche Zugriffsmaßnahme anlässlich des Champions League-Spiels des FC Bayern gegen Villareal am 22.11.2011, die Detektive sollen sich diesmal erneut in der Tiefgarage sowie an verschiedenen Zugängen positioniert haben, soll erfolglos gewesen sein. Die eingeschalteten Detektive konnten nach Angaben des Klägers lediglich ermitteln, dass sich Lothar Matthäus in wechselnden Hotels im In- und Ausland aufhält.
tko/LTO-Redaktion
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LG Wuppertal: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5296 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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