Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 19:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-33o1638018-lotto-bayern-gluecksspiel-staatsvertrag-werbung-unzulaessig-rechtswidrig-geiles-leben-glueckszahlenhoroskop
Fenster schließen
Artikel drucken
45741

LG München I hält Werbung für unzulässig: Lotto Bayern ver­stößt gegen Glücks­spiel­staats­ver­trag

16.08.2021

Schild von Lotto Bayern in Regensburg

(c) Tobias Arhelger/stock.adobe.com

Werbung für Glücksspiel ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag nur in engen Grenzen möglich – Grenzen, die Lotto Bayern laut LG München nicht eingehalten hat. Das "Geiles Leben"-Video sowie das "Glückszahlenhoroskop" seien unzulässig.

Anzeige

Das Landgericht München I (LG) hat der Klage einer in Malta ansässigen Limited stattgegeben, die sich gegen Werbung von Lotto Bayern richtete (Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18).

Lotto Bayern gehört als staatliche Lotteriegesellschaft in den Geschäftsbereich der Staatlichen Lotterieverwaltung, die Teil des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat ist. Das Unternehmen organisiert und veranstaltet das staatliche Glücksspiel in Bayern. Dabei ist es an den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gebunden, der von den Bundesländern geschlossen wurde.

Dieser Staatsvertrag sieht in § 5 GlüStV Regelungen zur Werbung für Glücksspiel vor. Diese darf danach nur bloße Informationen und Aufklärungen über die Möglichkeiten, Glücksspielen nachzugehen, enthalten und insbesondere nicht "zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern".

Unzulässige Glücksspielwerbung?

Lotto Bayern veröffentlichte auf seinem Youtube-Kanal kürzlich ein Video mit dem Titel "Geiles Leben", eine Kurzversion eines Videos, das auf dem Euro-Jackpot-Kanal veröffentlicht worden war. Das Video war mit einer umgetexteten Version des Songs "Geiles Leben" von der Musikgruppe Glasperlenspiel unterlegt und präsentierte bildreich ein mögliches Luxusleben nach einem Lottogewinn. Außerdem wurde ein Video mit dem Titel "Lotto warnt: Schwarzlotterien trocknen das Gemeinwohl aus" eingestellt, das darstellte, wie Lottogelder auch für die Sportförderung eingesetzt würden. Zudem bot Lotto Bayern auf seiner Facebookseite das "Glückszahlenhoroskop" an, bei dem je nach Sternzeichen vorausgefüllte Glückszahlen für die Teilnahme am Glücksspiel "Lotto 6 aus 49" präsentiert wurden.

Gegen diese Werbemaßnahmen klagte eine in Malta ansässige Limited. Diese betreibt sogenannte Zweitlotterien, die Wetten auf den Ausgang von Ziehungen staatlicher Primärlotterien wie beispielsweise Lotto Bayern anbieten. Das maltesische Unternehmen, das auch eine an deutsche Spieler gerichtete Webseite betreibt, beantragte die Unterlassung der dargestellten Werbemaßnahmen LOTTO Bayerns als unzulässige Glücksspielwerbung. Es handele sich nicht um die schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Gewinne würden als verführerisch dargestellt und das Glücksspielhoroskop suggeriere auf unlautere Weise eine Erhöhung der Gewinnchancen.

Lotto Bayern darf kein "Geiles Leben" bewerben

Der Auffassung er klagenden Limited aus Malta schloss sich das LG München I nun an. Die 33. Zivilkammer, die unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisiert ist, hielt das Gegenargument Lotto Bayerns, eine attraktive Werbung sei erforderlich, um neben all den illegalen Glücksspielangeboten noch erkennbar zu sein, für zu schwach. Das "Geiles Leben"-Video solle in rechtswidriger Weise den natürlichen Spieltrieb der Verbraucherinnen und Verbraucher fördern, "indem intensiv Emotionen des Betrachters angesprochen werden und diesem suggeriert wird, dass er, wenn er an der Lotterie teilnimmt, die Möglichkeit hat, ein glückliches und 'geiles Leben' zu führen." Auch das Glückszahlenhoroskop sei aus dieser Perspektive lauterkeitsrechtlich unzulässig.

Eine gleichlautende Klage einer Limited in Gibraltar, die wie das maltesische Unternehmen Zweitlotterien anbot, wurde abgewiesen, da das Unternehmen aus Gibraltar seit dem Brexit nicht mehr am deutschen Markt tätig und damit nicht mehr anspruchsberechtigt ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ast/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG München I hält Werbung für unzulässig: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45741 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Glücksspiel
    • Werbung
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Das Amtsgericht Karlsruhe 10.09.2026
Anwaltskammer

Amtsgericht Karlsruhe:

Anwalts­kam­mern dürfen ihren Mit­g­lie­dern nur mit Ein­wil­li­gung Wer­bung schi­cken

Sendet eine RAK ihren Mitgliedern elektronische Werbung für Kammerveranstaltungen, muss sie vorab die Einwilligung der Mitglieder einholen. Fehlt diese, kann die RAK auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Martin W. Huff berichtet.

Artikel lesen
Bildschirm mit der Website "booking.com" 09.09.2026
Wettbewerbsrecht

EuG bestätigt Übernahmeverbot:

Boo­king.com darf sich Flüge-Platt­form eTra­veli nicht ein­ver­leiben

Booking wollte mit eTraveli ins Fluggeschäft expandieren – und hätte damit nach Ansicht des EuG seine dominante Stellung im Bereich Hotelbuchungen zu sehr stärken können. Das Gericht bestätigt deshalb das ausgesprochene Übernahmeverbot.

Artikel lesen
Eine Frau sucht in einem Lager Medikamentenbestellungen zusammen 14.08.2026
Werbung

OLG Frankfurt zum Wettbewerbsrecht:

Angeb­li­cher "20-Euro-Rabatt" ist irre­füh­rend

Die "Shop Apotheke" warb mit einem "20-Euro-Rabatt" auf E-Rezepte. Meist wurden daraus aber höchstens 2,50 Euro, weil eine versteckte Staffelung im Kleingedruckten zugunsten des Unternehmens ausging. Das OLG hat diese Werbung nun untersagt.

Artikel lesen
Rhein und Brassertufer in Bonn mit dem Katamaran Filia Rheni 07.08.2026
Unlauterer Wettbewerb

OLG Köln entscheidet Bonner Reederei-Streit:

Wer­bung für kos­ten­losen Pendler-Shuttle ist zulässig

Wegen einer Brückensperrung in Bonn warb ein Schifffahrtsunternehmen vorübergehend mit einem kostenlosen Shuttle. Gültig war der nur für Rhein-Pendler. Eine Konkurrentin sah darin irreführende Werbung, die Gerichte sehen es anders.

Artikel lesen
Werbeschild aus Metall im Retro-Design mit einem bekannten Motiv der Tankstellenkette Esso. Darunter steht der berühmte englische Werbeslogan „PUT A TIGER IN YOUR TANK!“. Oben rechts ist der Text „PERFORMANCE MOTORING“ aufgedruckt. Auf der rechten Seite i 04.08.2026
Künstliche Intelligenz

Von KI erstellte Werbung:

Mit einem Klick in den Rechts­ver­stoß

Generative künstliche Intelligenz wird auch immer mehr zur Erstellung von Werbung und Marketingkampagnen verwendet. Dies führt bei unbedachter Bedienung durch die Funktionsweise der Modelle oft zu Rechtsverstößen, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild) 30.07.2026
Ärzte

Ist die Ärzteliste von "Focus Gesundheit" irreführend?:

BGH setzt strenge Maß­s­täbe für Ärz­te­siegel

Der BGH präzisiert die Anforderungen an entgeltliche Ärztesiegel: Testverfahren und Logos müssen klar, nachvollziehbar und aussagekräftig sein. Ob die Siegel der "Focus Ärzteliste" irreführend sind, muss nun das OLG München erneut prüfen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von GIGA.GREEN GmbH
Le­gal Coun­sel (al­le) - Bau­recht

GIGA.GREEN GmbH, Ber­lin

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Voll­ju­rist/in als Ab­tei­lungs­lei­tung Steue­rung Recht (m/w/d)

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH