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Nach "Happy Slapping"-Attacke: Land­ge­richt spricht Oliver Pocher 50.000 Euro zu

10.07.2023

Simon Zachenhuber vs. Maurice Morio am 26.03.2022 in der Westfalenhalle in Dortmund; Mola Adebisi, links - Oliver Pocher, mitte - Christoph Daum, 26.03.2022

Oliver Pocher in der ersten Reihe bei der Boxveranstaltung in der Westfalenhalle Dortmund im März 2022. Plötzlich tauchte hier der Rapper Fat Comedy vor ihm auf und gab ihm eine kräftige Ohrfeige. Foto: picture alliance/dpa/Revierfoto

Im März 2022 wurde Oliver Pocher Opfer eines "Happy Slapping"-Angriffs. Er zog im Anschluss vor Gericht, auf zivilrechtlicher Ebene hatte er nun Erfolg. Eine strafrechtliche Entscheidung steht noch aus.

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Das Landgericht Frankfurt am Main (LG) hat dem Comedian Oliver Pocher insgesamt 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen, weil er ins Gesicht geschlagen worden war. Geschlagen hatte ihn der Rapper Fat Comedy, weswegen Pocher Geld von diesem gefordert hatte. Die Summe setzt sich aus 5.000 Euro Schmerzensgeld (§ 253 BGB) sowie 45.000 Euro Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) zusammen, wie eine Sprecherin des Frankfurter LG am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presse Agentur ausführte. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet.

Pocher war von Fat Comedy im März 2022 bei einem Boxkampf von Felix Sturm in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen worden, bei dem er in der ersten Reihe saß. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt. Der Rapper hatte anschließend selbst Aufnahmen des Vorfalls verbreitet und kommentiert. Im Internet trendet entsprechendes Verhalten als "Happy Slapping", das Mirko Laudon und Dr. Benedikt Mick für LTO bereits juristisch eingeordnet haben.

In dem Zivilverfahren am vergangenen Donnerstag sei ein Versäumnisurteil ergangen, weil keine anwaltliche Vertretung der Gegenseite zu dem Termin erschienen sei, sagte die Gerichtssprecherin. Die Gründe dafür seien unklar. Das Gericht habe in seinem Urteil nur die Hälfte der von Pocher erhobenen Forderungen als berechtigt angesehen. Im Fall des Schmerzensgelds seien ursprünglich 10.000 Euro gefordert worden, für die Verbreitung der Aufnahmen und weitere Äußerungen 90.000 Euro.

Strafrechtliche Entscheidung steht noch aus

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch eingelegt werden. Dann würde der Fall erneut von derselben Kammer am LG Frankfurt verhandelt. "Für unseren Mandanten Oliver Pocher ist das Urteil ein absoluter Erfolg und ein Stück weit Wiedergutmachung", sagte dessen Anwältin Patricia Cronemeyer der Bild. Der Anwalt von Fat Comedy war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Strafrechtlich ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Ein für Ende März angesetzter Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dortmund war verschoben worden. Pocher tritt darin als Nebenkläger auf. Fat Comedy wird ein kräftiger Schlag gegen den Kopf Pochers vorgeworfen, der starke Schmerzen, eine Ohrschädigung, Höreinschränkungen und Gleichgewichtsstörungen ausgelöst haben soll. Über seinen Anwalt hatte der Rapper mitteilen lassen, dass er die Tat sehr bereue.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Nach "Happy Slapping"-Attacke: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52194 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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