Die Parteien sind sich uneins darüber, ob es sich bei der Zahlung des Unternehmens an den Drittligisten um eine Spende oder einen Kredit gehandelt hat. Die Richter haben am Dienstag vorgeschlagen, dass der Fußballverein und die sächsische Firma ihren Streit um 50.000 Euro im Vergleichswege beilegen.
Das Landgericht (LG) regte dies aufgrund der schwierigen Beweislage an. Denkbar sei, dass die Firma einen Sponsorenvertrag über die gezahlte Summe erhält, den sie steuerlich geltend machen kann.
Der Geschäftsführer des Unternehmens hatte in dem Zivilprozess erneut beteuert, dass es sich bei der Zahlung um ein Darlehen gehandelt habe. Er sei im Juni 2005 vom heutigen Vereinspräsidenten Rolf Rombach angerufen worden, als "bei Rot-Weiß Erfurt die Luft wegen der Lizenz gebrannt" habe. Rombach sprach dagegen erneut von einer Spende, mit der die Firma dem Verein geholfen habe. Ein Missverständnis schlossen beide Seiten aus.
Nach der Geldüberweisung habe der Unternehmer monatelelang nichts mehr gehört und auch keine Spendenquittung erhalten. Bei einem Anruf sei ihm mitgeteilt worden, der Steuerberater des Vereins habe die Summe nicht als Spende verbucht und eine Spendenquittung könne nach Abschluss des Bilanzjahres nicht mehr ausgestellt werden.
Der Vergleich soll nun bis zum 14. Juni ausgehandelt werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Erfurt: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3179 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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