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LG Dresden erlässt einstweilige Verfügung: Pegida darf See­not­retter nicht Sch­lepper nennen

12.01.2018

Rettungsring auf einem Schiff

© RS.Foto - stock.adobe.com

Pegida darf Flüchtlingshelfer, die Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken retten, nicht mehr als Schlepper bezeichnen. Für das LG Dresden überschreitet das die Grenze zur Schmähkritik.  

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Das Pegida-Bündnis und sein Vize Siegfried Däbritz dürfen die Dresdner Seenotretter der Mission Lifeline nicht mehr als Schlepper-Organisation bezeichnen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung erließ das Landgericht (LG) Dresden am Donnerstag (Az. 1A02748/17 EV9.

Zwar wertete Richterin Heike Kremz die von Pegida und Däbritz bei Facebook geteilten Äußerungen aus einem Bericht der rechten Identitären Bewegung (IB) als Meinungsäußerung. "Hier ist jedoch die Grenze zur Schmähkritik überschritten." Die Diffamierung der Flüchtlinsghelfer stehe im Vordergrund. Die Tatsachse, dass die Posts zwischenzeitlich gelöscht worden seien, spiele für die Entscheidung keine Rolle, da Wiederholungsgefahr bestehe, sagte Kremz.

Der Sprecher von Mission Lifeline, Axel Steier, bezeichnete die Urteile als Erfolg. Die Behauptungen hätten die Reputation seines auf Spenden angewiesenen Vereins beschädigt. "Wenn Menschen glauben, dass wir etwas Verbotenes tun, dann sinkt die Bereitschaft zu spenden."

In dem Bericht der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung war Mission Lifeline als "Schlepper-NGO" bezeichnet worden, die sich mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhalte, die in regem Kontakt mit Schleusern stehe und sich mit diesen "zur Übergabe der heißen Ware" verabrede. Die Verbreitung dieser Behauptungen war der neu-rechten Bewegung vom LG bereits im Dezember untersagt worden.

549 Menschen vor dem Ertrinken gerettet

Da die von Lifeline vor Gericht als Beweis vorgelegten Screenshots der Facebookseiten nur einen Teil des IB-Berichts zeigten, untersagte Kremz den Beklagten auch nur die darin zu sehenden Bezeichnungen "Schlepper-Organisation", "Dresdner Schlepper-Organisation" - und bei Däbritz auch "Schlepper-NGO". Lifeline hatte auch auf Unterlassung der anderen in dem IB-Bericht gemachten Behauptungen geklagt. Die Klage von Lifeline war damit nur teilweise erfolreich, sie müssen zwei Drittel der Prozesskosten tragen.

Von Pegida-Seite war niemand zur Urteilsverkündung erschienen. Die Anwältin des Bündnisses hatte schon in der mündlichen Verhandlung bestritten, dass sich ihre Mandanten die von den Identitären geäußerten Tatsachenbehauptungen zu eigen gemacht hätten. Zugleich zweifelte sie aber die Rechtmäßigkeit der Seenotrettung durch NGOs im Mittelmeer an und versuchte, die in Rede stehenden Behauptungen zu rechtfertigen.

Mission Lifeline hat seit September vergangenen Jahres nach eigenen Angaben 549 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Dresden erlässt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26453 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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