Fast ein Jahr lang saß ein Arzt wegen des Göttinger Organspendeskandals in Untersuchungshaft. Er verpasste deshalb einen Spitzenjob in Jordanien. Das LG Braunschweig sprach ihm nun Schadensersatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu.
Statt in deutscher U-Haft zu sitzen, hätte er in Jordanien 50.000 US-Dollar pro Monat verdienen können. Ein im Göttinger Transplantationsskandal freigesprochener Chirurg soll dafür mit mehr als einer Million Euro vom Land Niedersachsen entschädigt werden. Das entschied das Landgericht (LG) Braunschweig am Freitag (Urt. v. 13.09.2019, Az. 7 O 3677/18). Das Land müsse dem Mediziner rund 1,1 Millionen Euro Schadensersatz nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) zahlen.
Mit dem Urteil kam das Gericht im Wesentlichen den Forderungen des 51-Jährigen nach, der etwas mehr als 1,2 Millionen Euro einklagen wollte. Den mit Abstand größten Posten begründete der Mediziner mit dem verpassten Spitzenjob in einer Klinik in der jordanischen Hauptstadt Amman. Kurz vor der Abreise wurde er im Januar 2013 in Deutschland festgenommen und später im Transplantationsskandal angeklagt. Daneben verlangte der Mediziner Ersatz eines Zinsschadens für die Bereitstellung einer Kaution sowie die Kosten für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde.
In einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess hatte ihn das Landgericht Göttingen 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Die Richter bescheinigten ihm damals zwar, er habe medizinische Daten manipuliert, um schneller Spenderorgane für seine Patienten zu bekommen. Aber das Gericht entschied auch: Das Verhalten des Chirurgen war auf Basis der damaligen Rechtslage nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung an und verwarf die Revision der Staatsnwaltschaft. Der Mann erhielt daraufhin bereits eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro für die erlittene Untersuchungshaft. Seine Verfassungsbeschwerde zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit seiner Inhaftierung nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.
50.000 Dollar pro Monat verpasst
Die Braunschweiger Zivilkammer sah es nun als erwiesen an, dass der 51-Jährige einen Verdienstausfall wegen der U-Haft erlitten hat. Dieser sei grundsätzlich auszugleichen, auch wenn ein fest vereinbartes Arbeitsverhältnis nicht angetreten werden könne, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es gab zwar keinen schriftlichen Vertrag mit der Klinik, der Kläger verwies aber auf eine mündliche Vereinbarung, die per Handschlag getroffen worden sei.
Der Chefarzt des Hospitals in Jordanien hatte dies als Zeuge für das Gericht glaubhaft bestätigt. Die Klinik habe ein ägyptisches Team einfliegen müssen, weil der Arzt seinen Dienst nicht wie vereinbart angetreten war, hatte der Leiter ausgesagt. Das Gehalt von 50.000 US-Dollar begründete er aus Sicht des Gerichts nachvollziehbar.
"Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden", ließ Klägeranwalt Jürgen Hoppe auf Anfrage mitteilen. Verhalten reagierte dagegen die Gegenseite: "Aufgrund des noch nicht rechtskräftigen abgeschlossenen Zivilverfahrens, in dem das Land Niedersachsen beklagte Partei ist, werden derzeit zu diesem Urteil keine Auskünfte erteilt", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig. Ein Vertreter des Landes hatte im Verfahren starke Zweifel daran geäußert, dass der Chirurg in Jordanien ein derart hohes Gehalt bekommen hätte. Eine Berufung ist möglich.
Mediziner arbeitet mittlerweile in Jordanien
Das Auffliegen des Organspendeskandals in Göttingen hatte 2012 weitreichende Folgen. An mehreren deutschen Kliniken wurden Manipulationen aufgedeckt, wodurch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nachhaltig erschüttert wurde. Nach Angaben der Deutschen Transplantationsgesellschaft stehen Manipulationen wie in Göttingen inzwischen klar unter Strafe. Nach dem Skandal seien Regeln verschärft worden. Mittlerweile hätten Verstöße wie der des früheren Göttinger Mediziners klar definierte, strafrechtliche Konsequenzen.
Komplett anders sieht das die Deutsche Stiftung Patientenschutz. "Mit dem Skandal wurde versprochen, dass die Täter die gesamte Härte des Gesetzes zu spüren bekommen werden", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. "Jetzt ist klar, es waren nur leere Worte", sagte er als Reaktion auf das Urteil vom Freitag.
Zur Verkündung war keine der beiden Parteien ins Gericht gekommen. Der freigesprochene Mediziner arbeitet nach eigenen Angaben mittlerweile für das Krankenhaus in der jordanischen Hauptstadt. Was er dabei seit 2017 verdient, wollte er vor Gericht nicht sagen. Er darf jetzt zusätzlich mit der Entschädigungszahlung von rund 1,1 Millionen Euro rechnen. Dass er nach dem Skandal in Deutschland ohne berufliche Perspektive war, schien in dem Verfahren unstrittig.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Göttinger Organspende-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37625 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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