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LG Berlin: Wohn­pro­jekt "Liebig 34" soll geräumt werden

26.08.2020

Rigaer Straße Ecke Liebigstraße in Berlin

Stephan Laude - stock.adobe.com

Das autonome Wohnprojekt "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt. Das LG Berlin ordnete nun erneut die Räumung und Herausgabe des Grundstücks an.

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Im Streit um das autonome Wohnprojekt "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain hat das Landgericht (LG) Berlin erneut die Räumung und Herausgabe des Grundstücks angeordnet. Das Versäumnisurteil von Anfang Juni werde aufrechterhalten, entschied das Gericht nach kurzer mündlicher Verhandlung am Mittwoch (Urt. v. 26.08.2020, Az. 13 O 212/18). Damit wurde der Einspruch des Bewohner-Vereins abgewiesen. Dessen Anwalt Moritz Heusinger sagte, er werde dem Verein die Berufung zum Kammergericht empfehlen. Damit dürfte der jahrelange Rechtsstreit weitergehen. Das Urteil ist dem LG zufolge aber vollstreckbar.

Das Haus gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt. 2018 endete in der "Liebig 34" nach zehn Jahren ein Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. Dieser hatte den Bewohnerinnen gekündigt. Weil sie nicht ausziehen wollen, klagte er gegen den Verein, der sich selbst als "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34" bezeichnet.

Das Gericht vertrat in seinem neuen Urteil die Ansicht, dass – im Gegensatz zur Auffassung des Vereins - kein Wohnraum-Mietrecht anzuwenden sei. Eine gütliche Einigung lehnten beide Seiten ab. Das Versäumnisurteil vom 3. Juni war nicht begründet worden. Da der Anwalt des Bewohner-Vereins die Verhandlung verlassen und im Zuschauerraum Platz genommen hatte, habe er nicht verhandelt und sei damit säumig. Das Gericht sei dann den schlüssigen Argumenten des Klägers gefolgt,  hieß es damals.

Immer wieder gab es Proteste für den Erhalt des Wohnprojekts, bei denen es teilweise zu Gewalt kam und die Polizei einschritt. Es wurden Ermittlungen wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Im Februar 2011 war das Eckhaus direkt gegenüber, Liebigstraße 14, mit 2.500 Polizisten trotz Blockaden und Barrikaden geräumt worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42599 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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