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Hessen diskutiert neues Verfassungsschutzgesetz: Staat­stro­janer auch vor Wies­baden

08.02.2018

Staatstrojaner-Stempel

© stadtratte - stock.adobe.com

Der hessische Landtag berät über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz. Die Geheimdienstler sollen neue Werkzeuge für die Überwachung von Smartphones und Computern bekommen. An den Plänen gibt es Kritik und verfassungsrechtliche Zweifel. 

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Am Donnerstag berät der Innenausschuss im hessischen Landtag über ein neues Verfassungsschutzgesetz. Auf der Tagesordnung steht eine Anhörungsrunde zu den geplanten Änderungen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz soll der Einsatz von sogenannten Trojanern erlaubt werden, also von Software, die sich heimlich auf Computern oder Handys von Verdächtigen einnistet und Daten weitergibt.

Künftig sollen neben SMS auf diesem Weg auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation, wie etwa von WhatsApp oder Telegram, aufgezeichnet und Computer verdeckt überwacht werden können. Dabei geht es nicht nur um das Abfangen von Gesprächen und Nachrichten, sondern auch um das Durchsuchen von Systemen.

Gleichzeitig hat die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen immer wieder betont, ihre Bürger nicht unter Generalverdacht stellen zu wollen. Auch soll die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gestärkt werden - und zwar in einem eigenen Gesetz; dem sogenannten Verfassungsschutzkontrollgesetz.

Verfassungsrechtliche Zweifel an Gesetzentwurf

Bereits im Vorfeld der Sitzung heute in Hessen gab es sowohl heftige Kritik als auch Rückendeckung für die Pläne.

Der Anwalt und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, etwa schreibt in einer Stellungnahme von einer Erweiterung des Katalogs zulässiger geheimer Möglichkeiten zur Überwachung auf "umstrittene technologisch-digitale Mittel und Methoden" bis hin zur Einschleusung von Staatstrojanern über Sicherheitslecks. Dies sei in weiten Teilen aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten.

Die Bürgerrechtsgruppe "Die Datenschützer Rhein Main" befürchten, die Installation von Trojanern könne Geräte auch für weitere Angriffe anfällig machen. Das gefährde nicht nur den Nutzer, sondern auch die Allgemeinheit, wenn diese Geräte dann Spam-Mails oder Computerviren verbreiteten.

Auch der ehemalige hessische Justiz-Staatssekretär und Rechtsanwalt Rudolf Kriszeleit (FDP) sieht Nachbesserungsbedarf. In dem Entwurf werde nicht garantiert, dass die Oppositionsfraktionen angemessen in der parlamentarischen Kontrollkommission vertreten seien, heißt es in seiner Stellungnahme. Es bestehe die Gefahr, dass die Zusammensetzung der Kommission zu einem "Spielball" von politischen Neigungen und wechselnden Mehrheiten werde.

V-Leute bei szene-typischen Taten straffrei

Geregelt werden soll in dem neuen Gesetz zudem der Einsatz von V-Leuten. Ihnen sollen szene-typische Straftaten wie das Tragen von verbotenen Symbolen sowie das Vermummen ermöglicht werden. Das sieht Rechtsanwalt Till-Müller-Heidelberg in seiner Stellungnahme kritisch.
Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte werde gesetzlich festgeschrieben, dass verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürften.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen betont indes die Notwendigkeit, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes zu stärken. Der Einsatz von V-Leuten sei wichtig. Klare gesetzliche Grundlagen könnten die Methode "vom Geruch des Skandalösen befreien".

Auch der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den Gesetzentwurf. Er schaffe Rechtssicherheit für den Verfassungsschutz - vor dem Hintergrund "der zunehmenden Bedrohungsszenarien durch extremistische Bestrebungen."

Damit könnte Hessen in Sachen Verfassungsschutz nachziehen – zuletzt hatten bereits 2016 das CSU-regierte Bayern und 2017 das schwarz-grün regierte Baden-Württemberg schärfere Sicherheitsgesetze verabschiedet und dabei auch dem Verfassungsschutz in ihren Ländern neue Befugnisse wie etwa den Einsatz von Trojanern zur Überwachung von Smartphone und Computer erlaubt.

In Bayern klagt mittlerweile die grüne Landtagsopposition gegen das Verfassungsschutzgesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

dpa/kus/LTO-Redaktion

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Hessen diskutiert neues Verfassungsschutzgesetz: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26955 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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