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Irre­füh­r­ende CO2-Aus­sagen und Daten­schutz­mängel: VZBV reicht Klage gegen Tesla ein

19.07.2022

Tesla-Fahrzeuge

Nach Ansicht des VZBV verschweigt Tesla, dass eine datenschutzkonforme Nutzung des Wächtermodus praktisch unmöglich ist. Wer die Fahrzeugfunktion einsetzt, riskiert ein Bußgeld. Foto: jetcityimage - stock.adobe.com

Die Kameras des Tesla-Wächtermodus nehmen permanent die Umgebung des Fahrzeugs auf. Ohne Einwilligung der Passant:innen ist dies unzulässig. Der VZBV rügt Datenschutzmängel des Wächter-Systems und klagt vor dem LG Berlin.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wirft dem E-Auto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO2-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer zum Datenschutz vor. Der Verband hat den Konzern deshalb vor dem Landgericht (LG) Berlin verklagt, wie der VZBV am Dienstag mitteilte. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage (Az. 52 O 242/22). Von Tesla gab es zunächst keine Reaktion.

Der VZBV kritisiert insbesondere den sogenannten Wächtermodus der Autos. Mit diesem überblicken geparkte Tesla-Fahrzeuge per Kamera ihre Umgebung. Mehrere an den Fahrzeugen angebrachte Kameras zeichnen permanent die Umgebung auf. Dies Praxis involviert auch unbeteiligte Passant:innen.

Wer den Wächtermodus nutzt, riskiert Bußgelder

"Der Wächtermodus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen", sagte VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel. "Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist. Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion einsetzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld."

Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des VZBV stellt zudem fest, dass die Zulassung des Wächtermodus trotz großer Datenschutzmängel auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hinweise. "Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.", so Jungbluth.

Abmahnung wegen irreführender Werbung

Ein weiterer Vorwurf richtet sich an die Umweltversprechen des US-Konzerns. Tesla wirbt im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von "0 g/km". Dabei dürfen wegen des Verkaufs von Emissionsrechten die Fahrzeuge anderer Hersteller die durch Tesla-Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzlich ausstoßen. Der europäische Emissionshandel sieht den freien Handel mit Emissionsberechtigungen ausdrücklich vor. Der bloße Verkauf der Emissionsrechte ist daher nicht das Problem, wohl aber Umweltversprechen, die nicht eingehalten werden. Der VZBV hatte Tesla wegen irreführender Werbung bereits im Dezember 2012 erfolglos abgemahnt und daher nun Klage eingereicht.

Vertreten lässt sich der VZBV von der Kanzlei Spirit Legal aus Leipzig.

dpa/ku/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Spi­rit Le­gal

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Irre­füh­r­ende CO2-Aus­sagen und Daten­schutz­mängel: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49094 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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