Druckversion
Sonntag, 24.09.2023, 05:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/landesregierung-nordrhein-westfalen-ex-sicherungsverwahrte-sollen-freiwillig-wieder-hinter-gitter-duerfen/
Fenster schließen
Artikel drucken
2921

Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Ex-Sicherungsverwahrte sollen freiwillig wieder hinter Gitter dürfen

31.03.2011

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach aus dem Gefängnis entlassene Sicherungsverwahrte künftig zum Schutz der Allgemeinheit auf eigenen Antrag wieder in den Strafvollzug aufgenommen werden können.

Anzeige

Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) will die freiwillige Rückkehr von entlassenen Straftätern hinter Gitter ermöglichen und so eine Sicherheitslücke bei der Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter schließen. Nach der bisherigen Gesetzeslage ist dies nämlich nicht möglich. Allerdings, so Kutschaty, handele es sich dabei um keine Neuinhaftierung, sondern eine Krisenintervention von vorübergehender Dauer zum Schutze der Allgemeinheit.

Nach Angaben des Ministers haben sich bundesweit mehrere ehemalige Sicherungsverwahrte mit dem Wunsch an die Justiz gewandt, erneut in
staatliche Obhut genommen zu werden, da sie in einer Krise ihren Hang zu schweren Straftaten allein nicht mehr bewältigen könnten. Ihnen solle mit dem neuen Gesetz geholfen werden.

In Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit 124 Personen in Sicherungsverwahrung, von denen aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 17.12.2009, Beschwerde-Nr. 19359/04) trotz bestehender Gefährdungsprognose bereits fünf ehemalige Sicherungsverwahrte entlassen wurden.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

EGMR zur Sicherungsverwahrung: "Es geht eben nicht nachträglich!"

Kay Nehm zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung: "Eine gute Lösung - mit erheblichen Risiken im Detail"

Sicherungsverwahrung: Deutschland zwischen Freiheit, Sicherheit und dem EGMR

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Ex-Sicherungsverwahrte sollen freiwillig wieder hinter Gitter dürfen . In: Legal Tribune Online, 31.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2921/ (abgerufen am: 24.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
    • Haft
    • Sicherungsverwahrung
    • Straftaten
22.09.2023
Justiz

Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe:

Bun­des­re­gie­rung gibt Län­dern die Schuld an der Ver­zö­ge­rung

Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe ist längst auf den Weg gebracht. Im Sommer verschob der Bundestag den Starttermin aber um vier Monate – wegen IT-Problemen. Hätten die Länder diese frühzeitig beheben können?

Artikel lesen
21.09.2023
Korruption

Korrupte Mandatsträger:

Ver­schär­fung der Abge­ord­ne­ten­be­s­te­chung "auf der Ziel­ge­raden"

Seit Monaten verhandeln die Ampelfraktionen über eine Reform der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Jetzt steht man offenbar kurz vor dem Durchbruch. Noch in diesem Jahr sollen Strafverschärfungen in den Bundestag eingebracht werden.

Artikel lesen
23.09.2023
Quizze

LTO-Rechtsquiz einmal anders:

Wie gut kennen Sie diese Serien und Filme mit Jura-Bezug?

Normalerweise fragen wir in unserem Rechtsquiz immer "hartes" Jura ab. Heute zeigen wir aber mal unsere weiche Seite und wollen von Ihnen wissen: Wie gut kennen Sie die folgenden Jura-Filme und Anwaltsserien?

Artikel lesen
22.09.2023
Glücksspiel

Wettbüros und Jugendschutz:

Führe uns nicht in Ver­su­chung

Wettbüros in Rheinland-Pfalz müssen 250 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen halten. Eine Betreiberin klagte dagegen. Ist die Abstandsregelung ein wirksames Mittel zur Suchtprävention? Die Frage entschied nun das OVG Koblenz.

Artikel lesen
21.09.2023
Körperverletzung

BayObLG verweist zurück ans LG München:

Straf­pro­zess gegen Jérôme Boa­teng geht weiter

Das LG München verurteilte den Fußballspieler wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe. Nun kassierte das BayObLG die Entscheidung in vollem Umfang, das LG habe es sich in einigen Punkten zu leicht gemacht.

Artikel lesen
22.09.2023
Staatsexamen

Tipps fürs Jurastudium:

So lernst Du mit Fällen fürs Examen

Karteikarten und Lehrbücher gehören auch dazu, am wichtigsten aber finden viele Jurastudierende das Lernen mit Fällen. Wo bekommt man für den eigenen Wissensstand geeignete Fälle her? Und was macht man dann mit denen? Hier gibt es Antworten.

Artikel lesen
TopJOBS
As­so­cia­te (m/w/x) - En­viron­ment, Plan­ning, Re­gu­lato­ry

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf und 2 wei­te­re

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Oppenhoff , Köln

RECHTS­AN­WALT (M/W/D) – RE­GU­LATO­RY, PU­B­LIC LAW & COM­PE­TI­TI­ON

Watson Farley Williams LLP , Frank­furt am Main

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Mehr Effizienz – Arbeiten mit der Textbausteinverwaltung

25.09.2023

beA von der BRAK-Oberfläche bis zur Nutzung in RA-MICRO

25.09.2023

Noerr Practice - Nachhaltigkeit

12.10.2023, Dresden

UN World Conference on Human Rights in Vienna 1993 - Strengthening Imperatives 30 Years After

27.09.2023, Wien

Innovationstag für Anwaltskanzleien Herbst 2023 bei K2L

27.09.2023, Nürnberg

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH