In einem Kurzversuch werden neun Männer und eine Frau vier Tage lang elektronische Fußfesseln tragen. Sie sollen herausfinden, ob das System, mit welchem ab 2012 gefährliche ehemalige Straftäter überwacht werden sollen, zuverlässig funktioniert.
Bayerns Justizministerin Beate Merk hofft auf eine abschreckende Wirkung durch die Geräte. Sie warnte am Dienstag aber vor überzogenen Erwartungen. "Es ist kein Allheilmittel und stößt auch technisch an seine Grenzen", sagte die CSU-Politikerin.
Bei dem Gerät handelt es sich im wesentlichen um einen GPS-Sender mit eingebauter Alarmfunktion, der die Positionsdaten an eine
Überwachungsstelle übermittelt. Dabei werden sowohl Gebots- als auch Verbotszonen festgelegt - also die Bereiche, in denen der Ex-Häftling sich aufhalten muss und diejenigen, die er nicht betreten darf.
Gemeinsame Überwachungsstelle in Hessen
Einer der bayerischen Tester schilderte bereits erste Erfahrungen: Demnach habe die Fußfessel vibriert, sobald er eine der simulierten Verbotszonen betreten habe. Kurz darauf sei ihm aus der Kontrollstelle per Handy mitgeteilt worden, dass er sich auf verbotenem Terrain bewegt habe.
Die Bundesländer Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern hatten vereinbart, bei der Überwachung entlassener Gewalttäter mittels elektronischer Fußfessel zusammenzuarbeiten. Eine gemeinsame Überwachungsstelle soll dafür Anfang 2012 in Bad Vilbel bei Frankfurt ihren Betrieb aufnehmen und bis zu 500 Ex-Straftäter überwachen können.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Kriminalität: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4408 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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