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Ungarische Asylpolitik: Brüssel ver­klagt Ungarn vor dem EuGH

19.07.2018

Budapest, Ungarn

© Boris Stroujko - stock.adobe.com

Ungarn und die EU-Kommission liegen seit Jahren im Streit über die europäische Migrationspolitik. Trotz mehrfacher Kritik aus Brüssel lenkt Budapest nicht ein. Nun geht es vor den EuGH.

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Die EU-Kommission erhöht wegen der ungarischen Asylpolitik den Druck auf die rechtsnationale Regierung in Budapest. Die Brüsseler Behörde kündigte am Donnerstag an, Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Dies ist der letzte Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens, das im Dezember 2015 eingeleitet worden war. Die meisten Bedenken seien seitdem nicht ausgeräumt worden, sagte eine Sprecherin. Zudem leitete die EU-Kommission ein neues Verfahren gegen Budapest wegen eines umstrittenen Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer ein. Auch dies verstößt aus Brüsseler Sicht gegen EU-Recht.

Bei der EuGH-Klage geht es unter anderem darum, dass die ungarischen Asylverfahren nur in Transitzonen an den Außengrenzen des Landes durchgeführt werden. Zu den Zonen bekomme nur eine begrenzte Zahl an Personen Zugang, zudem müssten diese übermäßig lange warten. Dieses Verfahren verstoße gegen EU-Recht, weil die Höchstdauer von vier Wochen nicht eingehalten werde und es keine Garantien für besonders Schutzbedürftige gebe.

Auch die ungarische Abschiebepraxis verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht. Es sei nicht gewährleistet, dass Abschiebe-Entscheidungen einzeln erlassen werden und die Betroffenen Informationen über mögliche Rechtsmittel erhalten.

Das am Donnerstag neu eingeleitete Verfahren richtet sich gegen das umstrittene Gesetz gegen Flüchtlingshelfer. Es beschneide das Recht von Asylbewerbern, "mit einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", hieß es. Zudem verstießen neu eingeführte Gründe für die Unzulässigkeit von Asylanträgen gegen EU-Recht. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Kriminalisierung von Hilfsorganisationen

Das Gesetz war im Juni mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungsmehrheit und der rechtsradikalen Jobbik-Partei verabschiedet worden. Es sieht strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vor. Bei Verstößen drohen im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.   

Das Gesetzespaket wird auch als "Stop-Soros-Paket" bezeichnet – in Anspielung auf den liberalen US-Milliardär George Soros, der weltweit Nichtregierungsorganisationen unterstützt und ungarische Wurzeln hat. Experten des Europarats hatten bereits kritisiert, mit dem Gesetz würden Aktivitäten von Flüchtlings-Hilfsorganisationen kriminalisiert.

Zugleich hatte Ungarn auch seine Verfassung geändert. In Artikel 5 heißt es nun, dass die "Ansiedlung" fremder Völker verboten sei. Dies war Ministerpräsident Viktor Orban zur weiteren Legitimierung seiner Antiflüchtlingspolitik wichtig.

Ungarn gilt als heftiger Kritiker der europäischen Migrationspolitik und stemmt sich seit Jahren gegen eine verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen auf die EU-Staaten. Orban tritt für eine strikte Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen und Migranten ein. Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission eine EuGH-Klage gegen Ungarn, Tschechien und Polen eingeleitet. Dabei ging es um die mangelnde Teilnahme an der Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen. Die Verteilung hatten die EU-Staaten 2015 beschlossen.  

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Ungarische Asylpolitik: Brüssel verklagt Ungarn vor dem EuGH . In: Legal Tribune Online, 19.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29877/ (abgerufen am: 01.04.2023 )

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