Die Grünen haben einen Gesetzentwurf gegen die umstrittene unterirdische Speicherung von Kohlendioxid vorgelegt und wollen ihn in den Potsdamer Landtag einbringen. Mit dem Gesetz soll die Einlagerung des Klimakillers an verschiedenen Standorten explizit verboten werden.
"Uns ging es vor allem darum, für den Ausschluss der Kohlendioxid-Verpressung in den Untergrund klare Kriterien zu benennen", erklärte Fraktionschef Axel Vogel am Freitag in Potsdam. Daher sei das Papier einfach gehalten und umfasse nur vier Paragrafen. Die Gesetzesbegründung, die als Auslegungshilfe zum Entwurf gehört, sei dafür umso länger.
In Anlehnung an Standortuntersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe benennen die Grünen 17 mögliche Stellen im Land, wo eine Speicherung Untertage ausgeschlossen werden soll. Hier seien Konflikte oder Nutzungskonkurrenzen zu befürchten. Als Beispiele nannte die bergbaupolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Sabine Niehls, die Grundwasserversorgung und die Nutzung von Geothermie.
Rein rechtlich sei dieser Schritt machbar, betonte Niehls. Nach dem im Juni 2012 verabschiedeten Bundesgesetz ist die unterirdische Lagerung von Kohlendioxid in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Eine Länderklausel gestattet es aber, die Erprobung oder dauerhafte Speicherung des Klimakillers in bestimmten Gebieten ganz zu untersagen. "Genau diesen Schritt wollen wir jetzt gehen", betonte Niehls. Noch im August soll der Entwurf im Plenum besprochen werden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Unterirdische Einlagerung von Kohlendioxid: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9325 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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