Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 06:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/keine-haftung-fuer-kursverluste-investition-durch-freund-in-kryptowaehrung
Fenster schließen
Artikel drucken
51704

Keine Haftung für entgangenen Gewinn: Inves­ti­tion in Krypto-Wäh­rung darf auch schief­gehen

05.05.2023

Verzweifelter Mann vor Investment-Übersicht

Investitionen in Krypto-Währung sind ein risikoreiches Geschäft. In diesem Fall ist eine Freundschaft daran zerbrochen. Foto: Pcess609/Adobe.stock.com

Bei Geld hört die Freundschaft auf - dies bestätigt ein Fall, den das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte. Ein Mann verklagte seinen Freund, der für ihn Krypto-Investitionen vornahm. Und das, obwohl er insgesamt einen hohen Gewinn erzielte.

Anzeige

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen zu Kursverlusten, haftet der beklagte Freund nicht auf entgangenen Gewinn. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 05.05.2023, Az. 13 U 82/22). 

Der Kläger bat seinen in Sachen Krypto-Währung versierten Freund um Unterstützung bei der eigenen Investition. Dafür überwies er ihm knapp 85.000 Euro. Dieses Geld investierte der Freund in Ethereum und Bitcoin-Anteile und wechselte die Währung entsprechend, wenn er eine Wertsteigerung witterte.

In einem Fall blieb diese Wertsteigerung allerdings aus. Für eine Umwandlung von Ethereum in Bitcoin-Anteile, bekam der Kläger bei der Rückumwandlung nicht mehr alle Ethereum-Anteile zurück. Er musste einen Teil seines Gewinnes einbußen.

Seinem Freund wohl nicht mehr allzu verbunden, verlangte der Kläger vor dem Landgericht (LG) Darmstadt die Übertragung der Krypto-Währung in Höhe des entgangenen Gewinns. Das LG gab der Klage ganz überwiegend statt (Urt. v. 09.03.2022, Az. 9 O 209/19). Vor dem Berufungsgericht hatte der Kläger nun aber keinen Erfolg.

Die Geschäfte wurden beim Grillen besprochen

Das OLG Frankfurt am Main war der Meinung, die Investition des Geldes sei ein "Freundschaftsdienst" gewesen. Die Umwandlung der Krypto-Währung stehe dabei nicht im Widerspruch zum Willen des klagenden Freundes. Zwischen den Freunden sei vereinbart worden, dass der Beklagte für den Kläger in dem "risikoreichen Bereich der Krypto-Währung investieren sollte". Dabei hat der Kläger seinem Freund "freie Hand" gegeben und zudem jederzeit Einblick und Zugriff auf die Konten gehabt. Über dieses Vorgehen haben die Freunde auch beim gemeinsamen Grillen gesprochen.

Letztlich habe der Kläger sein Ziel, durch die Investition Gewinne zu erzielen, mit Hilfe seines Freundes sogar erreicht. Trotz des Verlustes durch die streitgegenständliche Transaktion, hat der Kläger sein eingesetztes Kapital nahezu vervierfacht.

lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Keine Haftung für entgangenen Gewinn: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51704 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Kryptowährungen
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Stuttgart
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
Ein Shetlandpony 09.03.2026
Tierhalterhaftung

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung:

Die Schwer­kraft ist schuld, wenn ein ster­bendes Pony auf die Tier­ärztin stürzt

Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
Uncomfortable walk on cobblestone street: woman in wedge sandals struggles with uneven pavement. 03.03.2026
Amtshaftung

LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung:

Keine Amts­haf­tung für kleine Lücke im Pflaster der Alt­stadt

Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.

Artikel lesen
Hochstand für Jäger auf der Wiese 23.02.2026
Verkehrssicherungspflicht

OLG Frankfurt zu Verkehrssicherungspflicht:

Hoch­sit­zei­gen­tümer haftet nicht für töd­li­chen Sturz eines Unbe­fugten

Nach einem tödlichen Sturz von einem Hochsitz verklagten Hinterbliebene den Jagdpächter auf Schadensersatz. Das blieb ohne Erfolg: Eine Verkehrssicherungspflicht bestehe nur gegenüber Personen mit Jagdberechtigung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) in Voll-/Teil­zeit

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Universität Bremen
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (w/m/d)

Universität Bremen , Bre­men

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelles zum Übergang vom Arbeitsleben in die Rente

17.03.2026

Rechtsfragen rund um das Arbeitsentgelt

17.03.2026

Die Pünktlichkeit der Mietzahlung im modernen Zahlungsverkehr und Verzugskündigung

17.03.2026

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

17.03.2026

Grundlagen des Arbeitszeitrechts und aktuelle Entwicklungen

17.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH