Das LG Berlin hat die Klage des ehemaligen Fußball-Profi des VfL Bochum, Matias Concha, auf Schadensersatz gegen den Ex-Union-Berlin-Spieler Macchambes Younga-Mouhani abgewiesen. Dies gab ein Sprecher des Gerichts am Freitag bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Concha, der sich bei einem Zusammenprall mit Younga-Mouhani im Zweitliga-Spiel am 6. Dezember 2010 das Schien- und Wadenbein gebrochen hatte, verklagte seinen Gegenspieler auf bis zu 200.000 Euro Schmerzensgeld. Bei einer Güteverhandlung im Juni dieses Jahres hatten das Landgericht (LG) eine Summe von 5.000 bis 10.000 Euro ins Gespräch gebracht, dies lehnte Younga-Mouhani ab.
Sein Anwalt Markus Buchberger hatte argumentiert, wenn Schadenersatzansprüche vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden können, müsse künftig jeder Profisportler eine Berufshaftpflicht abschließen. Für ihn stellte sich die grundsätzliche Frage, ob diese Schmerzensgeldforderungen überhaupt außerhalb der Sportsgerichtsbarkeit verhandelt werden dürfen.
Younga-Mouhani hatte in der vergangenen Saison für den FC Wegberg-Beeck in der Oberliga Mittelrhein gespielt. Danach beendete der Kongolese mit deutschem Pass seine Profi-Laufbahn.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Berlin zu Unfall in Zweitliga-Spiel: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6872 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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